Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung ist eine umfassende steuerliche Außenprüfung, bei der die Finanzbehörde die Besteuerungsverhältnisse eines Unternehmens oder eines anderen Steuerpflichtigen kontrolliert. Geprüft werden insbesondere Buchführung, Belege, Steuererklärungen und betriebliche Vorgänge. Die allgemeinen Vorschriften finden sich in §§ 193 ff. der Abgabenordnung; Beginn und Umfang werden regelmäßig durch Prüfungsanordnung bekannt gegeben.
Gegenstand und Ablauf
Die Prüfung kann eine oder mehrere Steuerarten und bestimmte Zeiträume umfassen. Der Prüfer darf Unterlagen einsehen, Auskünfte verlangen und betriebliche Räume betreten. Der Steuerpflichtige muss im gesetzlichen Umfang mitwirken.
Prüfungsanordnung und Ergebnis
Die Außenprüfung beginnt regelmäßig auf Grundlage einer anfechtbaren Prüfungsanordnung. Feststellungen werden erörtert und in einem Prüfungsbericht dokumentiert. Änderungen erfolgen anschließend durch Steuerbescheide.
Beispiel
Bei einer GmbH prüft das Finanzamt für drei Jahre Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer und gleicht Buchungen mit Rechnungen und Verträgen ab.
Häufige Fragen
Ist jede Betriebsprüfung angekündigt?
Grundsätzlich wird sie rechtzeitig angekündigt; gesetzliche Ausnahmefälle sind möglich.
Hemmt sie die Verjährung?
Eine rechtzeitig begonnene Außenprüfung kann den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen.
Verwandte Begriffe
Außenprüfung, Prüfungsanordnung, Buchführung, Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, Steuerbescheid
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.