Steuererklärung

Eine Steuererklärung ist die formgebundene Mitteilung steuerlich erheblicher Tatsachen an die Finanzbehörde, die der Ermittlung und Festsetzung einer Steuer dient. Der Steuerpflichtige erklärt darin insbesondere Einkünfte, Umsätze, Abzüge oder andere Besteuerungsgrundlagen. Abgabepflicht, Form und Frist ergeben sich aus der Abgabenordnung und dem jeweiligen Einzelsteuergesetz.

Funktion und Inhalt

Die Steuererklärung ermöglicht der Finanzbehörde, den verwirklichten Steuertatbestand zu prüfen und die Steuer festzusetzen. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen; häufig sind sie elektronisch zu übermitteln.

Abgabepflicht und Frist

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, richtet sich nach den Steuergesetzen und § 149 AO. Die regulären Abgabefristen ergeben sich ebenfalls aus dieser Vorschrift. Bei verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

Beispiel

Ein selbstständig Tätiger erklärt in seiner Einkommensteuererklärung seine Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und weiteren steuerlich relevanten Umstände. Das Finanzamt erlässt anschließend regelmäßig einen Steuerbescheid.

Häufige Fragen

Ist eine Steuererklärung ein Steuerbescheid?

Nein. Die Erklärung stammt vom Steuerpflichtigen; der Bescheid ist die hoheitliche Entscheidung der Finanzbehörde.

Kann eine Steuererklärung berichtigt werden?

Ja. Erkennt der Steuerpflichtige nachträglich unrichtige oder unvollständige Angaben, kann sogar eine Berichtigungspflicht nach § 153 AO bestehen.

Verwandte Begriffe

Steuerpflichtiger, Steuerbescheid, Steuerfestsetzung, Mitwirkungspflicht, Verspätungszuschlag

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