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Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat, bei der jemand den Finanzbehörden vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sie pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig Steuerzeichen nicht verwendet und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Der Grundtatbestand steht in § 370 der Abgabenordnung.

Voraussetzungen

Erforderlich sind eine tatbestandsmäßige Handlung oder Unterlassung, eine Steuerverkürzung oder ein ungerechtfertigter Steuervorteil und zumindest bedingter Vorsatz. Leichtfertiges Verhalten kann stattdessen eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Rechtsfolgen

Der Grundtatbestand wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet. Für besonders schwere Fälle gelten erhöhte Strafrahmen. Zusätzlich sind hinterzogene Steuern und Zinsen zu zahlen.

Beispiel

Ein Unternehmer verschweigt bewusst Betriebseinnahmen in seiner Steuererklärung, damit eine niedrigere Steuer festgesetzt wird.

Häufige Fragen

Ist jeder Fehler eine Steuerhinterziehung?

Nein. Erforderlich ist Vorsatz; versehentliche Fehler können aber berichtigt werden müssen.

Kann eine Selbstanzeige helfen?

Eine wirksame Selbstanzeige kann unter engen Voraussetzungen Straffreiheit ermöglichen.

Verwandte Begriffe

Selbstanzeige, Steuerverkürzung, Vorsatz, leichtfertige Steuerverkürzung, Steuerstrafverfahren

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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