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Löschungsanspruch

Löschungsanspruch ist ein Anspruch darauf, bestimmte Daten, Inhalte oder Einträge zu entfernen. Seine Voraussetzungen hängen von der Rechtsgrundlage ab. Er kann sich insbesondere aus Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentum, Vertrag oder speziellen Registervorschriften ergeben. Ein allgemeiner Anspruch, jede unerwünschte Information aus dem Internet zu beseitigen, besteht nicht; regelmäßig sind entgegenstehende Rechte und gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen.

Rechtliche Bedeutung

Datenschutzrechtlich regelt Art. 17 DSGVO das Recht auf Löschung. Bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Veröffentlichungen kommen Beseitigungsansprüche aus §§ 823, 1004 BGB analog in Betracht. Gegen Plattformen gelten zusätzlich abgestufte Prüf- und Reaktionspflichten.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Die Löschung kann ausgeschlossen sein, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer Rechtspflicht, für öffentliche Aufgaben, Archiv- oder Forschungszwecke oder zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit erforderlich ist. Auslistung, Sperrung und Berichtigung sind von vollständiger Löschung zu unterscheiden.

Beispiel

Ein Portal veröffentlicht eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung über einen Betroffenen. Dieser kann neben Unterlassung die Entfernung des konkreten Beitrags verlangen.

Häufige Fragen

Muss eine Suchmaschine den Ursprungsartikel löschen?

Nein. Eine Suchmaschine kann gegebenenfalls nur zur Auslistung des Suchtreffers verpflichtet sein.

Gilt der Anspruch auch gegen Behörden?

Ja, mögliche Ansprüche hängen jedoch von Rechtsgrundlage, Aufbewahrungspflichten und öffentlichen Aufgaben ab.

Verwandte Begriffe

Recht auf Löschung, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Persönlichkeitsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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