|

Löschungsanspruch

Löschungsanspruch ist ein Anspruch darauf, bestimmte Daten, Inhalte oder Einträge zu entfernen. Seine Voraussetzungen hängen von der Rechtsgrundlage ab. Er kann sich insbesondere aus Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentum, Vertrag oder speziellen Registervorschriften ergeben. Ein allgemeiner Anspruch, jede unerwünschte Information aus dem Internet zu beseitigen, besteht nicht; regelmäßig sind entgegenstehende Rechte und gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen.

Rechtliche Bedeutung

Datenschutzrechtlich regelt Art. 17 DSGVO das Recht auf Löschung. Bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Veröffentlichungen kommen Beseitigungsansprüche aus §§ 823, 1004 BGB analog in Betracht. Gegen Plattformen gelten zusätzlich abgestufte Prüf- und Reaktionspflichten.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Die Löschung kann ausgeschlossen sein, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer Rechtspflicht, für öffentliche Aufgaben, Archiv- oder Forschungszwecke oder zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit erforderlich ist. Auslistung, Sperrung und Berichtigung sind von vollständiger Löschung zu unterscheiden.

Beispiel

Ein Portal veröffentlicht eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung über einen Betroffenen. Dieser kann neben Unterlassung die Entfernung des konkreten Beitrags verlangen.

Häufige Fragen

Muss eine Suchmaschine den Ursprungsartikel löschen?

Nein. Eine Suchmaschine kann gegebenenfalls nur zur Auslistung des Suchtreffers verpflichtet sein.

Gilt der Anspruch auch gegen Behörden?

Ja, mögliche Ansprüche hängen jedoch von Rechtsgrundlage, Aufbewahrungspflichten und öffentlichen Aufgaben ab.

Verwandte Begriffe

Recht auf Löschung, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Persönlichkeitsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Entscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten

    Die Entscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten erlaubt dem Elternteil, bei dem sich ein Kind gewöhnlich aufhält, häufig vorkommende Entscheidungen ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils zu treffen. Voraussetzung ist gemeinsames Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern. Alltagsangelegenheiten haben regelmäßig keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes. Fragen von erheblicher Bedeutung müssen dagegen grundsätzlich gemeinsam entschieden werden. Das…

  • |

    Unterlassungserklärung

    Unterlassungserklärung ist die Erklärung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Sie wird häufig nach einer Abmahnung abgegeben, um eine bestehende Wiederholungsgefahr außergerichtlich zu beseitigen. Wirksam ist sie nur, wenn sie ernsthaft, hinreichend bestimmt und regelmäßig durch ein angemessenes Vertragsstrafeversprechen gesichert ist. Inhalt und Reichweite können langfristige rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Rechtliche Bedeutung Die Erklärung…

  • Arbeitszeugnis

    Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer eines Arbeitsverhältnisses und auf Verlangen zusätzlich über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben zu Tätigkeit und Beschäftigungszeit; das qualifizierte Zeugnis bewertet außerdem Leistung und Sozialverhalten. Es muss klar, verständlich, wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein. Versteckte Aussagen oder…

  • Vermieter

    Ein Vermieter ist der Vertragspartner, der dem Mieter eine Sache gegen Zahlung der Miete zum Gebrauch überlässt. Er schuldet insbesondere die Übergabe und die Erhaltung der Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand. Vermieter und Eigentümer sind häufig, aber nicht notwendig dieselbe Person: Auch ein sonst zur Gebrauchsüberlassung Berechtigter kann einen wirksamen Mietvertrag schließen und dadurch Vermieter…

  • |

    Kündigungsschutzklage

    Die Kündigungsschutzklage ist die Klage des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst wurde. Sie muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung regelmäßig als von Anfang an wirksam. Mit der Klage können formelle und…