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Unterlassungserklärung

Unterlassungserklärung ist die Erklärung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Sie wird häufig nach einer Abmahnung abgegeben, um eine bestehende Wiederholungsgefahr außergerichtlich zu beseitigen. Wirksam ist sie nur, wenn sie ernsthaft, hinreichend bestimmt und regelmäßig durch ein angemessenes Vertragsstrafeversprechen gesichert ist. Inhalt und Reichweite können langfristige rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Rechtliche Bedeutung

Die Erklärung begründet einen Unterlassungsvertrag. Bei einem späteren Verstoß kann neben dem gesetzlichen Unterlassungsanspruch eine Vertragsstrafe fällig werden. In Äußerungs-, Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht ist sie ein zentrales Instrument zur Streitbeilegung.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Eine vorformulierte Erklärung muss nicht ungeprüft übernommen werden. Zu enge Formulierungen beseitigen die Wiederholungsgefahr möglicherweise nicht; zu weite Formulierungen schaffen unnötige Verpflichtungen. Der sogenannte kerngleiche Bereich kann auch sinngleiche Verstöße erfassen.

Beispiel

Ein Händler verwendet eine irreführende Werbeaussage. Nach Abmahnung verpflichtet er sich strafbewehrt, diese und kerngleiche Aussagen nicht erneut zu verbreiten.

Häufige Fragen

Ist eine Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis?

Nicht zwingend. Sie kann ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben werden, begründet aber dennoch eine verbindliche Unterlassungspflicht.

Kann sie widerrufen werden?

Grundsätzlich nicht frei. Änderungen oder Beendigung richten sich nach Vertragsrecht und besonderen Umständen.

Verwandte Begriffe

Unterlassungsanspruch, Abmahnung, Vertragsstrafe, Prozessvergleich

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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