Wahlschein
Ein Wahlschein ist die amtliche Bescheinigung, die einem Wahlberechtigten erlaubt, bei einer Bundestagswahl außerhalb seines gewöhnlichen Wahllokals in einem anderen Wahlbezirk desselben Wahlkreises oder durch Briefwahl abzustimmen. Er wird auf Antrag und in bestimmten Fällen von Amts wegen von der Gemeindebehörde erteilt. Ausstellung, Fristen, Identitätsprüfung und Verzeichnisse dienen dazu, eine einmalige und rechtmäßige Stimmabgabe sicherzustellen.
Funktion des Wahlscheins
Der Wahlschein löst die Stimmabgabe vom Eintrag in einem bestimmten Wahllokal. Er bildet zugleich eine Voraussetzung der Briefwahl. Seine Ausstellung wird vermerkt, damit ein Wähler seine Stimme nicht mehrfach abgeben kann.
Antrag und Ausgabe
Der Antrag kann grundsätzlich schriftlich oder mündlich, nicht aber telefonisch gestellt werden. Die Bundeswahlordnung regelt Fristen und besondere Fälle, etwa eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung.
Beispiel
Ein Wähler ist am Wahltag außerhalb seines Wohnorts, aber noch im Wahlkreis. Mit dem Wahlschein kann er in einem anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder per Brief wählen.
FAQ
Ist der Wahlschein die Wahlbenachrichtigung?
Nein. Die Wahlbenachrichtigung informiert; der Wahlschein erweitert die Möglichkeit der Stimmabgabe.
Kann ein verlorener Wahlschein ersetzt werden?
Verlorene Wahlscheine werden grundsätzlich nicht ersetzt; gesetzliche Ausnahmen sind eng.
Wo stehen die Regeln?
In §§ 25 ff. BWO und auf wahlrecht-faq.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.