Internationale Meeresbodenbehörde
Die Internationale Meeresbodenbehörde ist eine autonome internationale Organisation, durch die die Vertragsstaaten des Seerechtsübereinkommens mineralische Tätigkeiten im Meeresbodengebiet jenseits nationaler Hoheitsbefugnisse organisieren und kontrollieren. Dieses Gebiet und seine Ressourcen gelten als gemeinsames Erbe der Menschheit. Die Behörde hat ihren Sitz in Kingston und besitzt auch Aufgaben zum Schutz der Meeresumwelt vor schädlichen Folgen entsprechender Tätigkeiten. Ihre Zuständigkeit betrifft nicht die allgemeine Verwaltung aller Meere oder die nationalen Festlandsockel der Küstenstaaten.
Zuständigkeit im internationalen Gebiet
Die rechtlichen Grundlagen bilden Teil XI des Seerechtsübereinkommens und das Durchführungsübereinkommen von 1994. Alle Vertragsstaaten sind Mitglieder. Zu den Organen gehören insbesondere Versammlung, Rat und Sekretariat. Zwischen Erforschung und Ausbeutung mineralischer Ressourcen ist zu unterscheiden; konkrete Tätigkeiten benötigen die jeweils anwendbare rechtliche Grundlage und Kontrolle.
Beispiel
Ein Unternehmen plant die Erforschung von Manganknollen in einem Meeresbodengebiet außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Es kann nicht allein durch Besitznahme ausschließliche Rechte erwerben. Für solche Tätigkeiten ist das internationale Regelungs- und Vertragssystem der Behörde maßgeblich.
FAQ
Ist die Behörde für jeden Meeresboden zuständig?
Nein. Ihr einschlägiger Aufgabenbereich betrifft das internationale Gebiet jenseits nationaler Hoheitsbefugnisse.
Wo liegt ihr Sitz?
In Kingston, Jamaika.
Spielt Umweltschutz eine Rolle?
Ja. Der Schutz vor schädlichen Auswirkungen der einschlägigen Tätigkeiten gehört zu ihrem Mandat.
Verwandte Begriffe
Seevölkerrecht · Tiefseeboden · Festlandsockel · Hohe See · Internationaler Seegerichtshof
Quellen und weiterführende Informationen
Internationale Meeresbodenbehörde: Aufgaben und Rechtsgrundlagen · Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, amtlicher Text · Artikel 25 GG und Völkerrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.