Jugendgericht
Jugendgericht ist das für Strafsachen gegen Jugendliche und unter bestimmten Voraussetzungen gegen Heranwachsende zuständige Strafgericht. Der Begriff erfasst je nach Bedeutung der Sache den Jugendrichter, das Jugendschöffengericht oder die Jugendkammer. Das Verfahren richtet sich vor allem nach dem Jugendgerichtsgesetz und ergänzend nach der Strafprozessordnung. Im Mittelpunkt stehen die Persönlichkeit des Beschuldigten, sein Entwicklungsstand und der Erziehungsgedanke.
Rechtliche Einordnung
Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach der erwarteten Rechtsfolge und der Bedeutung des Verfahrens. Jugendgerichte sind organisatorisch Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Voraussetzungen und Folgen
Neben der Tat werden Erziehungsbedarf, Lebensumstände und Entwicklungsmöglichkeiten besonders berücksichtigt. Die Jugendgerichtshilfe wirkt regelmäßig im Verfahren mit.
Beispiel
Wird einem 16-Jährigen ein Diebstahl vorgeworfen, entscheidet abhängig von Tatgewicht und erwarteter Rechtsfolge der Jugendrichter oder das Jugendschöffengericht.
Häufige Fragen
Wo ist Jugendgericht geregelt?
Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.
Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?
Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.