Jugendlicher im Strafrecht
Jugendlicher im Strafrecht ist, wer zur Zeit der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf ihn ist grundsätzlich das Jugendgerichtsgesetz anzuwenden. Strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt zusätzlich voraus, dass der Jugendliche reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist besonders wichtig.
Rechtliche Bedeutung
Alter und Verantwortungsreife werden bezogen auf den Tatzeitpunkt geprüft. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig.
Voraussetzungen und Folgen
Die Anwendung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Das Gericht muss die maßgeblichen Umstände feststellen, würdigen und seine Entscheidung nachvollziehbar begründen.
Beispiel
Ein 15-Jähriger versteht das Unrecht einer Sachbeschädigung und kann deshalb nach Jugendstrafrecht verantwortlich sein.
Häufige Fragen
Welche Bedeutung hat Jugendlicher im Strafrecht?
Der Begriff kann die strafrechtliche Rechtsfolge oder den Ablauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.
Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?
Ja. Voraussetzungen und Folgen hängen von den gesetzlichen Regeln und den konkreten Umständen ab.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.