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Nebenfolge

Nebenfolge ist eine gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge einer Straftat, die neben die eigentliche Strafe treten kann. Sie betrifft häufig eine Rechtsstellung oder Befugnis des Verurteilten. Beispiele sind der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechts. Nebenfolgen sind von Nebenstrafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung abzugrenzen. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist besonders wichtig.

Rechtliche Bedeutung

Nebenfolgen können kraft Gesetzes eintreten oder vom Gericht angeordnet werden. Voraussetzungen und Dauer ergeben sich aus der jeweiligen Strafvorschrift.

Voraussetzungen und Folgen

Die Anwendung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Das Gericht muss die maßgeblichen Umstände feststellen, würdigen und seine Entscheidung nachvollziehbar begründen.

Beispiel

Wegen einer besonders schweren Verurteilung verliert der Täter für eine bestimmte Zeit seine Wählbarkeit.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Nebenfolge?

Der Begriff kann die strafrechtliche Rechtsfolge oder den Ablauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Folgen hängen von den gesetzlichen Regeln und den konkreten Umständen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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