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Anklageerhebung

Anklageerhebung ist die Einreichung einer Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht mit dem Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens. Der Begriff gehört zum Strafrecht oder Strafprozessrecht und bestimmt die Einordnung einer Tat, die Stellung eines Beteiligten oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach den einschlägigen Strafgesetzen. Rechtsprechung und Verfahrensgrundrechte prägen die Anwendung im Einzelfall. Eine sorgfältige Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist regelmäßig erforderlich.

Rechtliche Bedeutung

Sie beendet regelmäßig das Ermittlungsverfahren und leitet das Zwischenverfahren ein. Voraussetzung ist grundsätzlich hinreichender Tatverdacht; Tat und Beschuldigter müssen hinreichend bestimmt sein.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Nach Abschluss der Ermittlungen übersendet die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift an das Strafgericht.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Anklageerhebung?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Bewertung, den Fortgang des Strafverfahrens oder die Rechte und Pflichten eines Verfahrensbeteiligten.

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Je nach Maßnahme oder Verfahrensstand bestehen Einwendungen, Anträge oder besondere Rechtsbehelfe nach der Strafprozessordnung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafantrag, In dubio pro reo

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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