Abstrakte Normenkontrolle
Die abstrakte Normenkontrolle ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesrecht mit höherrangigem Recht unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit geprüft wird. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages. Das Verfahren dient der objektiven Kontrolle von Rechtsnormen. Bestehen die gesetzlichen Voraussetzungen, kann das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige Norm für nichtig oder mit dem Grundgesetz unvereinbar erklären.
Antrag und Prüfungsmaßstab
Gegenstand sind Rechtsnormen. Geprüft wird insbesondere ihre formelle und materielle Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
Beispiel
Ein Viertel der Bundestagsabgeordneten lässt ein neu beschlossenes Bundesgesetz überprüfen.
Häufige Fragen
Wozu dient das Verfahren?
Es sichert die verbindliche Klärung verfassungsrechtlicher Streitfragen.
Wer entscheidet?
Zuständig ist das Bundesverfassungsgericht.
Verwandte Begriffe
Normenkontrolle, Verfassungswidrigkeit, Grundgesetz
Weiterführende Grundlagen bieten das-grundgesetz.de und, soweit Parteien betroffen sind, parteienrecht-faq.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.