|

Abstrakte Normenkontrolle

Die abstrakte Normenkontrolle ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesrecht mit höherrangigem Recht unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit geprüft wird. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages. Das Verfahren dient der objektiven Kontrolle von Rechtsnormen. Bestehen die gesetzlichen Voraussetzungen, kann das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige Norm für nichtig oder mit dem Grundgesetz unvereinbar erklären.

Antrag und Prüfungsmaßstab

Gegenstand sind Rechtsnormen. Geprüft wird insbesondere ihre formelle und materielle Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

Beispiel

Ein Viertel der Bundestagsabgeordneten lässt ein neu beschlossenes Bundesgesetz überprüfen.

Häufige Fragen

Wozu dient das Verfahren?

Es sichert die verbindliche Klärung verfassungsrechtlicher Streitfragen.

Wer entscheidet?

Zuständig ist das Bundesverfassungsgericht.

Verwandte Begriffe

Normenkontrolle, Verfassungswidrigkeit, Grundgesetz

Weiterführende Grundlagen bieten das-grundgesetz.de und, soweit Parteien betroffen sind, parteienrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Bundeseigenverwaltung

    Bundeseigenverwaltung bezeichnet die Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden in eigener organisatorischer und sachlicher Verantwortung. Sie bildet eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Länder Bundesrecht vollziehen. Der Bund errichtet hierfür eigene Verwaltungsbehörden oder bundesunmittelbare Körperschaften und verfügt über die erforderlichen Leitungs- und Weisungsbefugnisse. Zulässig ist Bundeseigenverwaltung nur, soweit das Grundgesetz sie ausdrücklich vorsieht oder eine verfassungsrechtliche…

  • |

    Allgemeine Handlungsfreiheit

    Die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG schützt grundsätzlich jedes menschliche Tun und Unterlassen, sofern kein spezielleres Freiheitsgrundrecht einschlägig ist. Seit dem Elfes-Urteil versteht das Bundesverfassungsgericht die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ als umfassende Freiheit menschlicher Betätigung. Eingriffe sind innerhalb der Schrankentrias zulässig. Die „verfassungsmäßige Ordnung“ umfasst dabei alle Rechtsnormen, die formell und materiell…

  • |

    Bundesfinanzhof (BFH)

    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der oberste Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle. Er steht an der Spitze der Finanzgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in München. Der BFH entscheidet insbesondere über Revisionen gegen Urteile der Finanzgerichte sowie über bestimmte Beschwerden. Seine Entscheidungen prägen die Auslegung des deutschen Steuerrechts. Aufgaben Der BFH überprüft angefochtene Entscheidungen grundsätzlich…

  • |

    Sicherstellung

    Sicherstellung ist die Begründung staatlicher Verwahrung über einen Gegenstand, der als Beweismittel für ein Strafverfahren bedeutsam sein kann oder anderen strafprozessualen Zwecken dient. Gibt der Gewahrsamsinhaber den Gegenstand freiwillig heraus, erfolgt die Sicherstellung regelmäßig ohne förmliche Beschlagnahme. Bei Widerspruch ist grundsätzlich eine Beschlagnahmeanordnung erforderlich. Die Maßnahme muss dokumentiert, verhältnismäßig und auf die notwendige Dauer beschränkt…

  • |

    Strafvollstreckungskammer

    Strafvollstreckungskammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts, der nach Rechtskraft eines Strafurteils über bestimmte Fragen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Maßregeln entscheidet. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere Entscheidungen über die Aussetzung eines Strafrests zur Bewährung, den Widerruf einer Aussetzung sowie die Fortdauer oder Erledigung freiheitsentziehender Maßregeln. Sie beurteilt nicht erneut die Schuldfrage. Zuständigkeit und Besetzung richten…

  • Landesverfassungsgericht

    Landesverfassungsgericht bezeichnet ein Gericht, das über die Auslegung und Anwendung der Verfassung eines Landes entscheidet. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit…

Ein Kommentar

Die Kommentare sind geschlossen.