Kapitalanlagebetrug

Kapitalanlagebetrug ist das Verbreiten unrichtiger vorteilhafter Angaben oder Verschweigen nachteiliger Tatsachen beim öffentlichen Vertrieb bestimmter Kapitalanlagen. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen sind gegebenenfalls gesondert zu prüfen.

Rechtliche Bedeutung

§ 264a StGB schützt die Entscheidungsfreiheit und Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts. Die Vorschrift ist als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet; ein konkreter Vermögensschaden muss nicht eintreten.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein Anbieter verschweigt in einem Verkaufsprospekt erhebliche Verlustrisiken einer öffentlich angebotenen Unternehmensbeteiligung.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Kapitalanlagebetrug?

Erforderlich sind die im jeweiligen Straftatbestand genannten objektiven und subjektiven Merkmale sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld.

Ist auch der Versuch strafbar?

Das richtet sich nach der gesetzlichen Einordnung als Verbrechen oder Vergehen und danach, ob das Gesetz die Versuchsstrafbarkeit ausdrücklich anordnet.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Strafantrag, Verbrechen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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