Subventionsbetrug
Subventionsbetrug ist das vorsätzliche oder in bestimmten Fällen leichtfertige Täuschen beziehungsweise pflichtwidrige Verhalten im Zusammenhang mit einer Subvention nach § 264 StGB. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen sind gegebenenfalls gesondert zu prüfen.
Rechtliche Bedeutung
Die Vorschrift erfasst insbesondere unrichtige subventionserhebliche Angaben, zweckwidrige Verwendung und das Verschweigen relevanter Tatsachen. Ein tatsächlicher Vermögensschaden ist nicht in jeder Variante erforderlich.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Ein Antragsteller macht bewusst falsche Angaben über Investitionskosten, um eine staatliche Förderung zu erhalten.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat Subventionsbetrug?
Erforderlich sind die im jeweiligen Straftatbestand genannten objektiven und subjektiven Merkmale sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld.
Ist auch der Versuch strafbar?
Das richtet sich nach der gesetzlichen Einordnung als Verbrechen oder Vergehen und danach, ob das Gesetz die Versuchsstrafbarkeit ausdrücklich anordnet.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Vorsatz, Strafantrag, Verbrechen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.