Persönlichkeitsrecht
Persönlichkeitsrecht schützt die persönliche Identität, Selbstbestimmung und soziale Geltung eines Menschen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet. Es erfasst unter anderem Privat- und Intimsphäre, Ehre, Bild, Stimme, Namen sowie die Befugnis, grundsätzlich selbst über Darstellung und Verwendung persönlicher Informationen zu entscheiden. Rechtliche…