Arzthaftung
Arzthaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortung eines Arztes oder weiteren Behandelnden für Schäden aus fehlerhafter Behandlung, unzureichender Aufklärung, fehlender Einwilligung, Organisationsmängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen. Ansprüche können sich aus Behandlungsvertrag und Deliktsrecht ergeben. Der Patient kann insbesondere Ersatz materieller Schäden und Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung sind grundsätzlich Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität und Vertretenmüssen. Rechtliche Bedeutung Neben dem behandelnden Arzt…