Ärztliche Schweigepflicht
Die ärztliche Schweigepflicht verpflichtet den Arzt, Geheimnisse des Patienten vertraulich zu behandeln. Geschützt sind nicht nur Diagnosen und Behandlungsdaten, sondern bereits die Tatsache, dass ein Patient ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. Die Pflicht ergibt sich aus dem Behandlungsverhältnis, dem Berufsrecht, dem Datenschutzrecht und § 203 StGB. Sie besteht grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen und über den…