Anschlussbeitrag
Ein Anschlussbeitrag ist ein Beitrag, der für die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an eine öffentliche Einrichtung erhoben wird, beispielsweise an Wasserversorgung, Entwässerung oder andere leitungsgebundene Einrichtungen. Er soll den besonderen wirtschaftlichen Vorteil ausgleichen, den das Grundstück durch die Anschlussmöglichkeit erhält. Voraussetzungen, Maßstäbe und Entstehung der Beitragspflicht ergeben sich aus Landesrecht und kommunaler Satzung. Funktion…