Schwellenwert im Vergaberecht
Ein Schwellenwert im Vergaberecht ist ein unionsrechtlich festgelegter geschätzter Nettoauftragswert, ab dem das europaweit geprägte Vergaberecht des vierten Teils des GWB und der Vergabeverordnungen grundsätzlich anzuwenden ist. Die Schwellenwerte unterscheiden sich nach Auftraggeber und Auftragsart und werden regelmäßig durch EU-Rechtsakte angepasst. Unterhalb der Werte gelten vor allem Haushaltsrecht, UVgO, VOB/A und Landesrecht. Bedeutung Entscheidend ist…