Haftungsprivileg für Hostanbieter
Das Haftungsprivileg für Hostanbieter begrenzt die Verantwortlichkeit eines Hostingdienstes für fremde Informationen, die er im Auftrag eines Nutzers speichert. Nach Art. 6 DSA haftet der Anbieter hierfür grundsätzlich nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von rechtswidriger Tätigkeit oder Information hat und sich schadensersatzrechtlich keiner offensichtlichen Umstände bewusst ist. Erlangt er entsprechende Kenntnis, muss er zügig…