Unmittelbare Wirkung des Unionsrechts
Die unmittelbare Wirkung des Unionsrechts ermöglicht es, dass Einzelne sich unter bestimmten Voraussetzungen vor nationalen Behörden und Gerichten auf unionsrechtliche Bestimmungen berufen können.
Bedeutung
Die konkrete Reichweite ergibt sich aus den Verträgen, dem jeweiligen Rechtsakt und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Beispiel
Eine nationale Stelle prüft die einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben, bevor sie eine Entscheidung trifft.
Häufige Fragen
Gilt dies in jedem Mitgliedstaat?
Die Wirkung bestimmt sich nach Art und Inhalt der unionsrechtlichen Regelung.
Verwandte Begriffe
Europarecht, Recht der Europäischen Union, Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
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