Europarecht

  • | |

    Nationale Verfahrensautonomie

    Nationale Verfahrensautonomie bedeutet, dass die Mitgliedstaaten mangels unionsrechtlicher Verfahrensregel selbst bestimmen, welche Gerichte zuständig sind und nach welchen Regeln unionsrechtliche Ansprüche durchgesetzt werden. Diese Autonomie ist begrenzt: Die Regeln müssen dem Äquivalenzgrundsatz entsprechen und dürfen die Ausübung von Unionsrechten nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschweren. Zusätzlich sind effektiver Rechtsschutz, Loyalitätsgebot und gegebenenfalls die Grundrechtecharta zu…

  • | |

    Köbler-Haftung

    Köbler-Haftung bezeichnet die unionsrechtliche Staatshaftung wegen einer Entscheidung eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts, die Unionsrecht in hinreichend qualifizierter Weise verletzt. Erforderlich sind eine individualschützende Unionsnorm, ein offenkundiger Rechtsverstoß und ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zum Schaden. Wegen richterlicher Unabhängigkeit und Rechtskraft ist die Haftung auf außergewöhnliche Fälle beschränkt. Besonders bedeutsam kann eine offensichtlich pflichtwidrig unterlassene Vorlage an den…

  • | |

    Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte

    Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte verpflichtet ein nationales Gericht, dessen Entscheidung nicht mehr mit innerstaatlichen Rechtsmitteln angefochten werden kann, eine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts grundsätzlich dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Ausnahmen bestehen insbesondere bei fehlender Entscheidungserheblichkeit, bereits geklärter Rechtsfrage oder derart eindeutiger Auslegung, dass vernünftige Zweifel ausgeschlossen sind. Bei Zweifeln an der Gültigkeit eines Unionsakts besteht…

  • | |

    CILFIT-Doktrin

    CILFIT-Doktrin bezeichnet die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den Ausnahmen von der Vorlagepflicht letztinstanzlicher nationaler Gerichte nach Artikel 267 Absatz 3 AEUV. Eine Vorlage kann unterbleiben, wenn die Frage nicht entscheidungserheblich, bereits geklärt oder so eindeutig ist, dass kein vernünftiger Zweifel bleibt. Dabei sind Eigenheiten, Mehrsprachigkeit, Zusammenhang und Entwicklungsstand des Unionsrechts sowie mögliche divergierende Gerichtsauffassungen…

  • | |

    Foto-Frost-Doktrin

    Foto-Frost-Doktrin bezeichnet den Grundsatz, dass nationale Gerichte Unionsrechtsakte nicht selbst für ungültig erklären dürfen. Hält ein nationales Gericht einen entscheidungserheblichen EU-Rechtsakt für unwirksam, muss es die Gültigkeitsfrage nach Artikel 267 AEUV dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Es darf Einwände gegen die Gültigkeit hingegen zurückweisen, wenn es sie für unbegründet hält. Das Verwerfungsmonopol des EuGH sichert Einheitlichkeit,…

  • |

    Delegierter Rechtsakt

    Delegierter Rechtsakt ist ein nichtgesetzgeberischer Rechtsakt der Europäischen Kommission nach Artikel 290 AEUV, der nicht wesentliche Vorschriften eines Gesetzgebungsakts ergänzt oder ändert. Der zugrunde liegende Gesetzgebungsakt muss Ziele, Inhalt, Umfang und Dauer der Übertragung ausdrücklich festlegen. Europäisches Parlament und Rat behalten politische Kontrolle: Sie können die Übertragung widerrufen oder das Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts durch…

  • | |

    Plaumann-Formel

    Plaumann-Formel bestimmt, wann ein privater Kläger von einem EU-Rechtsakt individuell betroffen ist und deshalb nach Artikel 263 Absatz 4 AEUV Nichtigkeitsklage erheben kann. Individuelle Betroffenheit liegt vor, wenn der Rechtsakt den Kläger wegen besonderer persönlicher Eigenschaften oder tatsächlicher Umstände aus dem Kreis aller anderen Personen heraushebt und ähnlich wie einen Adressaten individualisiert. Die strenge Formel…

  • |

    Durchführungsrechtsakt

    Durchführungsrechtsakt ist ein Rechtsakt der Europäischen Kommission oder ausnahmsweise des Rates nach Artikel 291 AEUV, der unionsweit einheitliche Bedingungen für die Durchführung verbindlicher Unionsrechtsakte festlegt. Grundsätzlich vollziehen die Mitgliedstaaten das Unionsrecht selbst. Sind gemeinsame Durchführungsregeln erforderlich, überträgt der Basisrechtsakt entsprechende Befugnisse. Die Mitgliedstaaten kontrollieren die Kommission häufig über Ausschüsse im sogenannten Komitologieverfahren. Rechtliche Einordnung Durchführungsrechtsakte…

  • |

    Keck-Formel

    Keck-Formel begrenzt den Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit für nationale Verkaufsmodalitäten. Vorschriften über die Art und Weise des Verkaufs fallen grundsätzlich nicht unter Artikel 34 AEUV, wenn sie für alle betroffenen Händler gelten und in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht inländische und eingeführte Waren gleich berühren. Produktanforderungen bleiben dagegen regelmäßig erfasst. Die spätere Rechtsprechung ergänzt die Einordnung durch…

  • |

    Komitologie

    Komitologie bezeichnet die Ausschussverfahren, durch die Vertreter der Mitgliedstaaten die Europäische Kommission beim Erlass von Durchführungsrechtsakten kontrollieren. Grundlage sind Artikel 291 AEUV, die Komitologieverordnung und der jeweilige Basisrechtsakt. Vor allem Beratungs- und Prüfverfahren bestimmen, wie das Ausschussvotum die Kommission bindet. Die Verfahren sollen einheitlichen Vollzug mit nationaler Fachkenntnis und politischer Kontrolle verbinden, ohne die institutionelle…