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Gelbe Karte im Subsidiaritätsverfahren

Gelbe Karte im Subsidiaritätsverfahren bezeichnet die Rechtsfolge, wenn begründete Stellungnahmen nationaler Parlamente gegen einen EU-Gesetzgebungsvorschlag mindestens ein Drittel der zugeteilten Stimmen erreichen; im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts genügt ein Viertel. Der Initiator muss den Entwurf überprüfen und kann ihn beibehalten, ändern oder zurückziehen. Eine Beibehaltung ist zu begründen. Die gelbe Karte ist damit ein Kontrollsignal, kein automatisches Veto.

Rechtliche Einordnung

Das Verfahren beruht auf Protokoll Nr. 2 zu den EU-Verträgen. Es bündelt Subsidiaritätsrügen nationaler Parlamente innerhalb der achtwöchigen Prüfungsfrist.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Zu zählen sind fristgerechte und begründete Stimmen, wobei jedes nationale Parlament zwei Stimmen besitzt. Die niedrigere Schwelle gilt nur im ausdrücklich genannten Politikbereich.

Rechtsfolge

Der Urheber des Vorschlags muss eine erneute Subsidiaritätsprüfung durchführen und seine Entscheidung begründen. Das Gesetzgebungsverfahren kann anschließend fortgeführt werden.

Beispiel

Die Parlamente mehrerer Mitgliedstaaten erreichen gemeinsam ein Drittel der Stimmen gegen einen Kommissionsvorschlag. Die Kommission muss ihn überprüfen, hält ihn aber nach Begründung aufrecht.

Häufige Fragen

Ist die gelbe Karte ein Vetorecht?

Nein. Der Vorschlag kann nach Überprüfung und Begründung beibehalten werden.

Welche Stimmen zählen?

Jedes nationale Parlament hat zwei Stimmen; in Zweikammersystemen erhält jede Kammer grundsätzlich eine.

Gilt immer die Ein-Drittel-Schwelle?

Nein. Im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts genügt ein Viertel.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Subsidiarität, Sekundärrecht der Europäischen Union, Europarecht. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten europarecht-faq.de und die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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