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Foto-Frost-Doktrin

Foto-Frost-Doktrin bezeichnet den Grundsatz, dass nationale Gerichte Unionsrechtsakte nicht selbst für ungültig erklären dürfen. Hält ein nationales Gericht einen entscheidungserheblichen EU-Rechtsakt für unwirksam, muss es die Gültigkeitsfrage nach Artikel 267 AEUV dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Es darf Einwände gegen die Gültigkeit hingegen zurückweisen, wenn es sie für unbegründet hält. Das Verwerfungsmonopol des EuGH sichert Einheitlichkeit, Rechtssicherheit und Kohärenz der Unionsrechtsordnung.

Rechtliche Einordnung

Die Doktrin stammt aus dem EuGH-Urteil Foto-Frost. Sie gilt grundsätzlich für alle nationalen Gerichte, nicht nur für letztinstanzliche Gerichte.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Erforderlich sind ein Unionsrechtsakt, entscheidungserhebliche ernsthafte Gültigkeitszweifel und keine bereits bestehende Nichtigerklärung. Vorläufiger Rechtsschutz bleibt unter engen Bedingungen möglich.

Rechtsfolge

Das nationale Verfahren wird ausgesetzt und die Gültigkeitsfrage vorgelegt. Nur der EuGH kann den Unionsrechtsakt verbindlich für ungültig erklären.

Beispiel

Ein Finanzgericht hält eine EU-Verordnung wegen Kompetenzüberschreitung für ungültig. Es darf sie nicht selbst verwerfen, sondern muss den EuGH anrufen.

Häufige Fragen

Darf ein nationales Gericht Gültigkeitseinwände zurückweisen?

Ja. Es darf einen EU-Rechtsakt für gültig halten, aber nicht selbst für ungültig erklären.

Gilt die Pflicht nur für oberste Gerichte?

Nein. Das Verwerfungsmonopol bindet grundsätzlich jedes nationale Gericht.

Ist vorläufiger Rechtsschutz ausgeschlossen?

Nein. Unter strengen unionsrechtlichen Voraussetzungen kann ein Gericht die Vollziehung vorläufig aussetzen.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Europarecht, EU-Verordnung, Sekundärrecht der Europäischen Union. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten europarecht-faq.de und die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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