Bedürfniskompetenz
Bedürfniskompetenz ist die historische Bezeichnung für eine frühere Schranke der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Nach dem ursprünglichen Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz durfte der Bund tätig werden, wenn ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung bestand. Seit der Verfassungsreform von 1994 gilt stattdessen für bestimmte Materien die strengere Erforderlichkeitsklausel. Der Begriff bleibt für die Rechtsgeschichte des Föderalismus…