Verfassungsrecht

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    Bedürfniskompetenz

    Bedürfniskompetenz ist die historische Bezeichnung für eine frühere Schranke der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Nach dem ursprünglichen Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz durfte der Bund tätig werden, wenn ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung bestand. Seit der Verfassungsreform von 1994 gilt stattdessen für bestimmte Materien die strengere Erforderlichkeitsklausel. Der Begriff bleibt für die Rechtsgeschichte des Föderalismus…

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    Erforderlichkeitsklausel

    Erforderlichkeitsklausel bezeichnet die Kompetenzschranke des Artikels 72 Absatz 2 Grundgesetz für bestimmte Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund darf dort nur gesetzgeberisch tätig werden, wenn und soweit eine bundesgesetzliche Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich ist. Die Klausel ist rechtlich überprüfbar und verlangt mehr als…

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    Ministerielle Gegenzeichnung

    Ministerielle Gegenzeichnung ist die in Artikel 58 Grundgesetz vorgesehene Mitzeichnung bestimmter Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister. Sie verlagert die politische Verantwortung auf ein gegenüber dem Bundestag verantwortliches Regierungsmitglied und ist grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung des Präsidialakts. Ausgenommen sind insbesondere die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages nach…

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    Schutzpflichtendimension

    Schutzpflichtendimension bezeichnet die objektiv-rechtliche Verpflichtung des Staates, grundrechtlich geschützte Güter nicht nur selbst zu achten, sondern sie auch vor erheblichen Gefährdungen durch Private, Naturereignisse oder gesellschaftliche Entwicklungen zu schützen. Gesetzgeber und Verwaltung verfügen dabei regelmäßig über einen weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum. Verfassungswidrig ist staatliches Unterlassen insbesondere, wenn Schutzvorkehrungen vollständig fehlen oder offensichtlich ungeeignet beziehungsweise…

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    Sonderrechtslehre

    Sonderrechtslehre ist ein historischer Ansatz zur Auslegung der allgemeinen Gesetze, die nach Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz Meinungs- und Pressefreiheit beschränken dürfen. Danach ist ein Gesetz nur allgemein, wenn es sich nicht gegen eine bestimmte Meinung als solche richtet, sondern ein unabhängig von konkreten Auffassungen geschütztes Rechtsgut wahrt. Die moderne Rechtsprechung verbindet diesen Gedanken mit…

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    Statuslehre der Grundrechte

    Statuslehre der Grundrechte ordnet grundrechtliche Rechtspositionen nach der Beziehung des Einzelnen zum Staat. In der auf Georg Jellinek zurückgehenden Einteilung bezeichnet der status negativus Abwehrrechte, der status positivus Leistungs- und Schutzansprüche, der status activus politische Mitwirkungsrechte und der status passivus staatliche Pflichtenbindungen. Die Lehre bietet ein Strukturmodell, bildet die heutige Mehrdimensionalität der Grundrechte jedoch nur…

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    Schrankentrias

    Schrankentrias bezeichnet die drei in Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz genannten Grenzen der allgemeinen Handlungsfreiheit: die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz. In der heutigen Rechtsprechung trägt vor allem die verfassungsmäßige Ordnung die Einschränkung, weil sie sämtliche formell und materiell verfassungsgemäßen Rechtsnormen umfasst. Auch Eingriffe auf dieser Grundlage müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit…

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    Inkompatibilität

    Inkompatibilität bezeichnet die rechtliche Unvereinbarkeit zweier Ämter, Mandate oder Funktionen, obwohl eine Person grundsätzlich für beide wählbar oder ernennbar ist. Sie soll Interessenkonflikte vermeiden, Gewaltenteilung sichern und die unabhängige Amtsführung gewährleisten. Nimmt der Betroffene die neue Funktion an, muss er die andere regelmäßig niederlegen oder ruhen lassen. Die konkrete Unvereinbarkeit ergibt sich aus Verfassung, Gesetz…

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    Ineligibilität

    Ineligibilität bedeutet fehlende Wählbarkeit für ein bestimmtes Mandat oder Amt. Der Bewerber erfüllt eine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Voraussetzung nicht oder unterliegt einem ausdrücklichen Ausschlussgrund. Anders als bei der Inkompatibilität kann der Mangel nicht erst nach erfolgreicher Wahl durch Aufgabe einer anderen Funktion behoben werden. Wählbarkeitsbeschränkungen greifen in die passive Wahlrechtsgleichheit ein und bedürfen deshalb einer…

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    Monismus

    Monismus ist eine Lehre zum Verhältnis von Völkerrecht und innerstaatlichem Recht, nach der beide Teile einer einheitlichen Rechtsordnung bilden. Völkerrechtliche Normen können danach ohne gesonderten Umwandlungsakt innerstaatlich gelten, wobei Rang und unmittelbare Anwendbarkeit gesondert zu bestimmen bleiben. Monistische Modelle unterscheiden sich danach, ob Völkerrecht oder staatliches Recht Vorrang beansprucht. Das Grundgesetz folgt keinem reinen Modell,…