Ineligibilität
Ineligibilität bedeutet fehlende Wählbarkeit für ein bestimmtes Mandat oder Amt. Der Bewerber erfüllt eine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Voraussetzung nicht oder unterliegt einem ausdrücklichen Ausschlussgrund. Anders als bei der Inkompatibilität kann der Mangel nicht erst nach erfolgreicher Wahl durch Aufgabe einer anderen Funktion behoben werden. Wählbarkeitsbeschränkungen greifen in die passive Wahlrechtsgleichheit ein und bedürfen deshalb einer…