Verfassungsrecht

  • Parteienprivileg

    Parteienprivileg bezeichnet den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz politischer Parteien vor staatlicher Bekämpfung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit. Solange das Bundesverfassungsgericht eine Partei nicht verboten hat, dürfen Verwaltungsbehörden und Gerichte sie grundsätzlich nicht wie eine verbotene Organisation behandeln oder von der politischen Betätigung ausschließen. Beobachtung und öffentliche Auseinandersetzung bleiben unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Das Privileg sichert den freien Parteienwettbewerb…

  • Parteiverbot

    Parteiverbot ist die verfassungsgerichtliche Feststellung, dass eine politische Partei verfassungswidrig ist und aufgelöst wird. Voraussetzung ist, dass sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Zusätzlich muss eine konkrete Möglichkeit bestehen, dass ihr Handeln erfolgreich…

  • Fraktionszwang

    Fraktionszwang bezeichnet unzulässigen Druck auf einen Abgeordneten, bei parlamentarischen Abstimmungen gegen seine eigene Überzeugung der Mehrheitslinie seiner Fraktion zu folgen. Er widerspricht dem freien Mandat, nach dem der Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist. Davon zu unterscheiden ist die zulässige Fraktionsdisziplin: politische Abstimmung, Überzeugungsarbeit…

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    Reichsermächtigungsgesetz

    Als Reichsermächtigungsgesetz wird meist das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 bezeichnet. Es ermächtigte die Reichsregierung, Gesetze ohne parlamentarische Beschlussfassung zu erlassen, sogar mit Abweichungen von der Weimarer Reichsverfassung. Seine Annahme erfolgte unter massiver Einschüchterung und Ausschaltung politischer Gegner. Das Gesetz beseitigte zentrale Elemente von Gewaltenteilung und Demokratie…

  • Immunität des Abgeordneten

    Immunität des Abgeordneten ist der verfassungsrechtliche Schutz vor Strafverfolgung und bestimmten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ohne Genehmigung des Parlaments. Sie dient nicht dem persönlichen Vorteil, sondern der Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Volksvertretung. Der Bundestag kann die Genehmigung erteilen, Beschränkungen aussetzen oder allgemeine Verfahrensregeln beschließen. Bei Ergreifung auf frischer Tat oder im Laufe des folgenden Tages greift die…

  • Verfassungsorgantreue

    Verfassungsorgantreue bezeichnet die Pflicht oberster Staatsorgane, ihre verfassungsrechtlichen Kompetenzen unter gegenseitiger Rücksichtnahme auszuüben. Sie folgt aus dem Grundsatz loyaler Zusammenarbeit innerhalb der Verfassungsordnung und begrenzt eine formal zulässige Machtausübung, wenn diese die Funktionsfähigkeit eines anderen Organs vereiteln würde. Die Pflicht schafft keine neuen Zuständigkeiten, beeinflusst aber Verfahren, Informationsaustausch und die Lösung institutioneller Konflikte zwischen Bundestag,…

  • Spiegelbildlichkeitsgrundsatz

    Spiegelbildlichkeitsgrundsatz verlangt, dass die Zusammensetzung parlamentarischer Ausschüsse und vergleichbarer Untergliederungen die Kräfteverhältnisse des Plenums grundsätzlich proportional widerspiegelt. Dadurch setzt sich die demokratische Repräsentation des Gesamtparlaments in seinen arbeitsteiligen Organen fort. Fraktionen und parlamentarische Minderheiten sollen entsprechend ihrer Stärke an Vorbereitung, Beratung und Kontrolle beteiligt sein. Abweichungen bedürfen eines tragfähigen verfassungsrechtlichen Grundes und dürfen die effektive…

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    Bundesaufsicht

    Bundesaufsicht ist die verfassungsrechtlich geregelte Kontrolle des Bundes über die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder. Ihr Umfang hängt davon ab, ob die Länder Bundesrecht als eigene Angelegenheit oder im Auftrag des Bundes vollziehen. Bei der Landeseigenverwaltung prüft der Bund grundsätzlich die Rechtmäßigkeit; bei der Bundesauftragsverwaltung kann sich die Aufsicht zusätzlich auf Zweckmäßigkeit und fachliche…

  • Zustimmungsbedürftiges Gesetz

    Zustimmungsbedürftiges Gesetz bezeichnet ein Bundesgesetz, das nur zustande kommt, wenn der Bundesrat ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmungsbedürftigkeit besteht nicht schon wegen erheblicher Länderinteressen, sondern ausschließlich, wenn das Grundgesetz sie für die betreffende Regelung ausdrücklich anordnet. Verweigert der Bundesrat seine Zustimmung endgültig, ist das Gesetz gescheitert; der Bundestag kann diese Entscheidung nicht überstimmen. Davon ist das Einspruchsgesetz…

  • Verfassungsautonomie der Länder

    Verfassungsautonomie der Länder ist die Befugnis jedes Bundeslandes, seine staatliche Grundordnung durch eine eigene Landesverfassung zu gestalten. Sie gehört zur Eigenstaatlichkeit der Länder im Bundesstaat. Die Gestaltung bleibt jedoch an das Homogenitätsgebot des Grundgesetzes gebunden: Die Landesordnung muss republikanischen, demokratischen, sozialen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Innerhalb dieses Rahmens dürfen Länder etwa ihre Parlamentsstruktur, Formen direkter…