Parteienprivileg
Parteienprivileg bezeichnet den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz politischer Parteien vor staatlicher Bekämpfung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit. Solange das Bundesverfassungsgericht eine Partei nicht verboten hat, dürfen Verwaltungsbehörden und Gerichte sie grundsätzlich nicht wie eine verbotene Organisation behandeln oder von der politischen Betätigung ausschließen. Beobachtung und öffentliche Auseinandersetzung bleiben unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Das Privileg sichert den freien Parteienwettbewerb…