Verwaltungsrecht

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    Wasserrechtliche Erlaubnis

    Die wasserrechtliche Erlaubnis ist eine behördliche Gestattung, ein Gewässer in einer gesetzlich erlaubnispflichtigen Weise zu benutzen, etwa Wasser zu entnehmen oder Stoffe einzuleiten. Sie verleiht grundsätzlich kein unbeschränktes Recht auf Nutzung und steht unter dem wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungsermessen der Behörde. Voraussetzungen ergeben sich vor allem aus dem Wasserhaushaltsgesetz, ergänzendem Landesrecht und unionsrechtlichen Bewirtschaftungszielen. Erlaubnisse können befristet,…

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    Umweltschaden

    Ein Umweltschaden ist nach dem Umweltschadensgesetz eine erhebliche Schädigung bestimmter geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, Gewässer oder des Bodens. Nicht jede Umweltbeeinträchtigung erfüllt den Begriff; maßgeblich sind gesetzliche Erheblichkeitsschwellen und der jeweilige Ausgangszustand. Verantwortliche berufliche Betreiber müssen drohende Schäden vermeiden, eingetretene Schäden melden, begrenzen und sanieren. Zuständige Behörden können Maßnahmen anordnen und Kosten auferlegen. Das…

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    Beliehener

    Beliehener ist eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts, der durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes die Befugnis übertragen wurde, bestimmte hoheitliche Aufgaben im eigenen Namen wahrzunehmen. In diesem begrenzten Bereich handelt er als Behörde und kann Verwaltungsakte erlassen. Die Beleihung unterscheidet sich von bloßer Verwaltungshilfe, weil der Beliehene eigene Entscheidungsbefugnisse besitzt. Er bleibt außerhalb…

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    Gestuftes Verwaltungsverfahren

    Gestuftes Verwaltungsverfahren bezeichnet ein Genehmigungs- oder Planungsverfahren, in dem mehrere selbstständige Entscheidungen zeitlich und sachlich aufeinander aufbauen. Eine frühe Stufe klärt Grundsatzfragen, während spätere Entscheidungen Einzelheiten oder die konkrete Zulassung regeln. Typische Instrumente sind Vorbescheid, Teilgenehmigung und abschließende Genehmigung. Bindungswirkung, Rechtsschutz und Prüfungsumfang richten sich danach, welche Fragen auf welcher Stufe verbindlich entschieden wurden und…

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    Mehrpoliges Verwaltungsrechtsverhältnis

    Mehrpoliges Verwaltungsrechtsverhältnis liegt vor, wenn eine Verwaltungsentscheidung nicht nur Behörde und Adressat betrifft, sondern zugleich rechtlich geschützte Interessen mindestens eines Dritten berührt. Typische Fälle sind Baugenehmigungen, gewerberechtliche Zulassungen oder Subventionsentscheidungen mit Konkurrenten. Rechtsschutz und Interessenabwägung werden dadurch komplexer: Begünstigung des einen kann Belastung des anderen sein. Entscheidend ist, welche Normen Drittschutz vermitteln und welche Beteiligungs-…

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    Schutznormtheorie

    Schutznormtheorie ist der zentrale Maßstab dafür, ob eine öffentlich-rechtliche Norm einem Einzelnen ein subjektives Recht vermittelt. Das ist der Fall, wenn die Norm nicht nur dem öffentlichen Interesse dient, sondern zumindest auch individuelle Interessen einer abgrenzbaren Personengruppe schützen soll. Maßgeblich sind Wortlaut, Systematik, Zweck und Entstehungsgeschichte. Die Theorie ist besonders für Klagebefugnis, Begründetheit und Drittschutz…

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    Adressatentheorie

    Adressatentheorie ist eine im Verwaltungsprozessrecht verwendete Herleitung der Klagebefugnis bei belastenden Verwaltungsakten. Der Adressat kann regelmäßig geltend machen, durch eine rechtswidrige hoheitliche Belastung zumindest möglicherweise in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz verletzt zu sein. Dadurch wird die Möglichkeit eigener Rechtsverletzung grundsätzlich bejaht. Die Theorie ersetzt jedoch nicht die spätere Prüfung, ob…

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    Fiskalverwaltung

    Fiskalverwaltung bezeichnet staatliches Handeln zur Beschaffung und Bewirtschaftung von Vermögen, Gütern und Dienstleistungen, bei dem der Staat grundsätzlich wie ein Privater am Rechtsverkehr teilnimmt. Dazu gehören etwa Einkauf, Verkauf, Anmietung oder Anlage staatlicher Mittel. Maßgeblich ist regelmäßig Privatrecht; öffentlich-rechtliche Bindungen verschwinden jedoch nicht vollständig. Insbesondere Grundrechte, Haushaltsrecht, Vergaberecht und Gleichbehandlungsgebote können Auswahl und Vertragsgestaltung der…

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    Leistungsverwaltung

    Leistungsverwaltung bezeichnet den Teil der öffentlichen Verwaltung, der Bürgern Sach-, Geld- oder Dienstleistungen bereitstellt, statt ihnen durch Gebote oder Verbote Pflichten aufzuerlegen. Dazu zählen etwa Sozialleistungen, Fördermittel, öffentliche Einrichtungen und Leistungen der Daseinsvorsorge. Ob ein Anspruch besteht, welche Behörde zuständig ist und welche Rechtsform gilt, richtet sich nach dem jeweiligen Fachgesetz; bei freiwilligen Leistungen begrenzen…

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    Eingriffsverwaltung

    Eingriffsverwaltung bezeichnet staatliches Handeln, das Freiheit, Eigentum oder andere geschützte Rechtspositionen des Bürgers belastet, etwa durch Verbote, Gebote, Kontrollen oder Zwangsmaßnahmen. Wegen des Vorbehalts des Gesetzes benötigt ein belastender Eingriff grundsätzlich eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Zuständigkeit, Verfahren, Tatbestandsvoraussetzungen und Verhältnismäßigkeit müssen eingehalten werden. Typische Bereiche sind Polizei-, Ordnungs-, Gewerbe-, Bauaufsichts- und Abgabenrecht. Rechtliche Einordnung…