Wasserrechtliche Erlaubnis
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist eine behördliche Gestattung, ein Gewässer in einer gesetzlich erlaubnispflichtigen Weise zu benutzen, etwa Wasser zu entnehmen oder Stoffe einzuleiten. Sie verleiht grundsätzlich kein unbeschränktes Recht auf Nutzung und steht unter dem wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungsermessen der Behörde. Voraussetzungen ergeben sich vor allem aus dem Wasserhaushaltsgesetz, ergänzendem Landesrecht und unionsrechtlichen Bewirtschaftungszielen. Erlaubnisse können befristet,…