Eingriffsregelung im Naturschutzrecht
Die Eingriffsregelung im Naturschutzrecht steuert Veränderungen von Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Der Verursacher muss vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen und unvermeidbare durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensieren. Bleiben Beeinträchtigungen bestehen, folgt eine Abwägung; bei Zulassung kann eine Ersatzzahlung anfallen. Die Regelung gilt projektbezogen, wird in der…