Beschuldigtenvernehmung
Die Beschuldigtenvernehmung ist die förmliche Befragung eines Beschuldigten durch Richter, Staatsanwaltschaft oder Polizei zu einem gegen ihn gerichteten Tatvorwurf. Vor der ersten Vernehmung müssen ihm insbesondere die Tat, sein Schweigerecht und sein Recht auf Verteidigerkonsultation eröffnet werden. Die Vernehmung soll Gelegenheit zur Stellungnahme und Entlastung geben. Aussagefreiheit und Willensentschließung sind zu wahren; verbotene Methoden führen…