Haftbefehl
Ein Haftbefehl ist die schriftliche richterliche Anordnung, einen Beschuldigten in Untersuchungshaft zu nehmen. Er setzt grundsätzlich dringenden Tatverdacht, einen gesetzlichen Haftgrund und Verhältnismäßigkeit voraus. Der Haftbefehl muss den Beschuldigten, die vorgeworfene Tat, die anzuwendenden Strafvorschriften sowie die Tatsachen bezeichnen, aus denen Tatverdacht und Haftgrund folgen. Er ist vom tatsächlichen Vollzug der Untersuchungshaft zu unterscheiden und…