Gesetz über die religiöse Kindererziehung
Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung regelt, wer über die religiöse Erziehung eines Kindes entscheidet und wie der Kindeswille berücksichtigt wird. Grundsätzlich bestimmen die Sorgeberechtigten einvernehmlich; bei Streit gelten familienrechtliche Entscheidungsregeln. Das Gesetz enthält altersabhängige Mitwirkungsrechte und begründet mit Vollendung des 14. Lebensjahres die volle Religionsmündigkeit. Es schützt damit das Elternrecht, die Religionsfreiheit und das wachsende Selbstbestimmungsrecht des Kindes in einem abgestuften Ausgleich. Maßgeblich bleibt bei allen Entscheidungen das Wohl des Kindes.
Rechtliche Bedeutung
Das Gesetz betrifft insbesondere Bekenntniszugehörigkeit, religiöse Unterweisung und Teilnahme an religiösen Handlungen.
Voraussetzungen und Folgen
Ab bestimmten Altersstufen darf eine religiöse Erziehung nicht gegen den Willen des Kindes geändert oder fortgeführt werden.
Beispiel
Getrennt lebende Eltern streiten darüber, in welchem Bekenntnis ihr Kind erzogen werden soll.
Häufige Fragen
Wann entscheidet das Kind selbst?
Volle Religionsmündigkeit besteht grundsätzlich ab Vollendung des 14. Lebensjahres.
Was geschieht bei Elternstreit?
Je nach Sorgeverteilung kann eine familiengerichtliche Entscheidung erforderlich werden.
Verwandte Begriffe
Siehe Religionsmündigkeit, Familiengericht und Elterliche Sorge.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.