|

Religionsmündigkeit

Religionsmündigkeit ist die Fähigkeit eines Minderjährigen, selbstständig über sein religiöses Bekenntnis und seine Teilnahme an religiösen Handlungen zu entscheiden. Nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung tritt sie grundsätzlich mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein. Zuvor bestimmen die Sorgeberechtigten innerhalb gesetzlicher Grenzen über die religiöse Erziehung; mit zunehmendem Alter erhält der Wille des Kindes größeres Gewicht. Religionsmündigkeit konkretisiert Religionsfreiheit, Elternrecht und das sich entwickelnde Selbstbestimmungsrecht des Kindes.

Rechtliche Bedeutung

Sie betrifft positive wie negative Religionsfreiheit, also Bekenntnis, Wechsel, Austritt und Ablehnung religiöser Betätigung.

Voraussetzungen und Folgen

Besondere Altersstufen und Beteiligungsrechte vor dem 14. Geburtstag ergeben sich aus dem Gesetz und familienrechtlichen Grundsätzen.

Beispiel

Ein 14-jähriger Schüler entscheidet selbst, ob er weiterhin am konfessionellen Religionsunterricht teilnimmt.

Häufige Fragen

Entscheiden Eltern bis 14 immer allein?

Nein. Das Gesetz berücksichtigt den Willen des Kindes bereits in bestimmten früheren Altersstufen.

Gilt Religionsmündigkeit auch für den Kirchenaustritt?

Ja, wobei Form und Verfahren zusätzlich landesrechtlich geregelt sind.

Verwandte Begriffe

Siehe Gesetz über die religiöse Kindererziehung, Religionsfreiheit und Elterliche Sorge.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Elternzeit

    Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Pro Kind können grundsätzlich bis zu drei Jahre genommen werden. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen; während der Elternzeit gelten besonderer Kündigungsschutz und Möglichkeiten einer zulässigen Teilzeitbeschäftigung. Elternzeit und Elterngeld sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Rechtliche Bedeutung Die…

  • | |

    Internationales Familienrecht

    Internationales Familienrecht umfasst die Regeln für familienrechtliche Sachverhalte mit Bezug zu mehreren Staaten. Es beantwortet insbesondere, welches Gericht international zuständig ist, welches nationale Recht anzuwenden ist und unter welchen Voraussetzungen ausländische Entscheidungen anerkannt oder vollstreckt werden. Typische Fälle betreffen Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Abstammung, elterliche Sorge, Adoption und grenzüberschreitende Kindesentführungen. Rechtliche Bedeutung Das Rechtsgebiet verbindet Internationales…

  • Negative Religionsfreiheit

    Negative Religionsfreiheit schützt das Recht, keinen Glauben zu haben, religiöse Überzeugungen nicht offenbaren zu müssen und religiösen Handlungen oder Gemeinschaften fernzubleiben. Sie folgt aus Artikel 4 Grundgesetz und ergänzt die positive Freiheit religiöser Betätigung. Staatlicher Zwang zur Teilnahme an Gebeten, Gottesdiensten oder Bekenntnissen ist grundsätzlich unzulässig. In Gemeinschaftssituationen müssen negative Religionsfreiheit, positive Religionsausübung anderer und…

  • |

    Religionsbeschimpfung

    Religionsbeschimpfung bezeichnet im strafrechtlichen Zusammenhang das qualifiziert herabsetzende Äußern über den Inhalt eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses, eine Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung. § 166 StGB stellt ein solches Verhalten nur unter Strafe, wenn es geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Vorschrift schützt damit nicht jedes religiöse Gefühl. Bei ihrer Anwendung sind Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit,…

  • |

    Elternzeitgesetz

    Elternzeitgesetz ist eine verbreitete, aber nicht amtliche Kurzbezeichnung für die gesetzlichen Vorschriften über Elternzeit. Das einschlägige Gesetz heißt Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Es regelt neben dem Elterngeld insbesondere Anspruch, Dauer, Anmeldung, Teilzeitarbeit und Kündigungsschutz während der Elternzeit. Ein eigenständiges Gesetz mit dem amtlichen Titel „Elternzeitgesetz“ besteht heute nicht. Rechtliche Bedeutung Die maßgeblichen Vorschriften finden sich…

  • |

    Blasphemie

    Blasphemie bezeichnet die herabsetzende oder verächtliche Äußerung über Gottheiten, Glaubensinhalte, religiöse Symbole oder als heilig angesehene Gegenstände. Das deutsche Strafrecht kennt keinen allgemeinen Straftatbestand allein zum Schutz religiöser Gefühle. Strafbar kann eine Äußerung insbesondere nach § 166 StGB sein, wenn sie den Inhalt eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses in einer Weise beschimpft, die geeignet ist,…