Actio depositi
Die Actio depositi ist die römischrechtliche Klage aus einem Depositum, also einer grundsätzlich unentgeltlichen Verwahrung. Mit der direkten Klage konnte der Hinterleger insbesondere die Rückgabe der anvertrauten Sache und die Verantwortlichkeit des Verwahrers verfolgen. Für Gegenansprüche des Verwahrers stand die Gegenklage zur Verfügung. Die Klage gehört zur Geschichte des Vertragsrechts; ihre Haftungsmaßstäbe und prozessualen Wirkungen…