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Leistung an Minderjährige

Eine Leistung an Minderjährige ist die Erbringung einer geschuldeten Leistung gegenüber einem noch nicht volljährigen Gläubiger. Bei einem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen bewirkt die Übergabe grundsätzlich nicht ohne die erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters das Erlöschen der Forderung. Der Verlust des Anspruchs ist ein rechtlicher Nachteil. Davon zu unterscheiden ist der möglicherweise lediglich rechtlich vorteilhafte Erwerb des Eigentums an der übergebenen Sache; Eigentumserwerb und Erfüllungswirkung können deshalb auseinanderfallen.

Empfangszuständigkeit und Minderjährigenschutz

Bei einer Geldzahlung kann der Minderjährige Eigentum am Geld erlangen, obwohl die Forderung noch nicht wirksam erfüllt ist. Maßgeblich sind die Empfangszuständigkeit und gegebenenfalls die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Ein wirtschaftlich gleichwertiger Austausch ersetzt den rechtlichen Schutz nicht.

Beispiel

Ein Schuldner zahlt einem 15-jährigen Gläubiger ohne Zustimmung dessen gesetzlichen Vertreters eine bestehende Forderung bar aus. Trotz Geldübergabe kann die Forderung weiterhin bestehen.

FAQ

Ist Geldempfang stets rechtlich vorteilhaft?

Der Eigentumserwerb kann vorteilhaft sein; das Erlöschen einer Forderung ist ein gesonderter Nachteil.

Hilft die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters?

Ja. Sie kann die erforderliche Empfangszuständigkeit begründen.

Genügt der gute Glaube an die Volljährigkeit?

Der Minderjährigenschutz wird dadurch grundsätzlich nicht beseitigt.

Verwandte Begriffe

Anspruch · Rechtsgeschäft · Eigentum · Geschäftsfähigkeit · Vollmacht

Quellen und weiterführende Informationen

§ 107 BGB · § 362 BGB · BGH, Urteil vom 21. April 2015 – XI ZR 234/14 · Zivilrecht-FAQ: Verträge

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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