Zuchtmittel
Zuchtmittel sind Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts, die einem jungen Täter das Unrecht seiner Tat eindringlich verdeutlichen sollen. Sie sind keine Strafen im rechtstechnischen Sinn und werden angeordnet, wenn Erziehungsmaßregeln nicht genügen, Jugendstrafe aber nicht erforderlich ist. Zu den Zuchtmitteln gehören Verwarnung, Auflagen und Jugendarrest. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände des…