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Bewährungswiderruf

Bewährungswiderruf bedeutet, dass eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe doch vollstreckt wird. Er kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verurteilte während der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht, gröblich gegen Weisungen verstößt oder Auflagen beharrlich nicht erfüllt. Der Widerruf ist keine neue Strafe. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist besonders wichtig.

Rechtliche Bedeutung

Maßgeblich ist § 56f StGB. Vor einem Widerruf ist zu prüfen, ob mildere Maßnahmen, etwa weitere Auflagen oder eine Verlängerung der Bewährungszeit, ausreichen.

Voraussetzungen und Folgen

Die Anwendung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Das Gericht muss die maßgeblichen Umstände feststellen, würdigen und seine Entscheidung nachvollziehbar begründen.

Beispiel

Ein Verurteilter begeht während der Bewährungszeit erneut eine einschlägige Straftat; das Gericht prüft den Widerruf.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Bewährungswiderruf?

Der Begriff kann die strafrechtliche Rechtsfolge oder den Ablauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Folgen hängen von den gesetzlichen Regeln und den konkreten Umständen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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