Zivilrecht

  • |

    Pflegeeltern

    Pflegeeltern sind Personen, die ein minderjähriges Kind aufgrund eines auf längere Dauer angelegten Pflegeverhältnisses in ihren Haushalt aufgenommen haben und tatsächlich betreuen. Sie sind ohne Adoption nicht rechtliche Eltern, dürfen aber in Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden und den Sorgeberechtigten insoweit vertreten. Bei längerem Zusammenleben können sie eigene Beteiligungs-, Antrags- und Umgangsrechte erhalten. Ihre Befugnisse…

  • |

    Informationsrecht des nicht betreuenden Elternteils

    Das Informationsrecht des nicht betreuenden Elternteils ist der Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, soweit ein berechtigtes Interesse besteht und die Auskunft dem Kindeswohl nicht widerspricht. Grundlage ist § 1686 BGB. Erfasst sein können Gesundheit, schulische Entwicklung, Ausbildung und wesentliche Lebensumstände. Das Recht besteht unabhängig vom Sorgerecht, ersetzt aber weder Umgang noch…

  • |

    Übernachtungsumgang

    Übernachtungsumgang bezeichnet eine Ausgestaltung des Umgangs, bei der ein Kind eine oder mehrere Nächte beim umgangsberechtigten Elternteil verbringt. Einen besonderen gesetzlichen Anspruch auf Übernachtungen oder eine feste Altersgrenze enthält das Gesetz nicht. Maßgeblich ist nach § 1684 BGB das Kindeswohl. Zu berücksichtigen sind insbesondere Bindung und Vertrautheit, Entwicklungsstand und Kindeswille, bisherige Betreuung, Entfernung der Haushalte,…

  • |

    Sorgerechtsvollmacht

    Sorgerechtsvollmacht ist die rechtsgeschäftliche Ermächtigung eines sorgeberechtigten Elternteils an den anderen Elternteil oder eine Vertrauensperson, bestimmte Angelegenheiten des Kindes in seinem Namen wahrzunehmen. Sie überträgt nicht die elterliche Sorge selbst und beseitigt auch keine gemeinsame Entscheidungsverantwortung. Umfang, Dauer und Widerruflichkeit richten sich nach dem Vollmachtstext. In Konfliktfällen kann eine ausreichend tragfähige Vollmacht eine gerichtliche Sorgeübertragung…

  • | |

    Ergänzungspflegschaft

    Ergänzungspflegschaft ist die gerichtliche Bestellung eines Pflegers für einzelne Angelegenheiten eines Minderjährigen, in denen Eltern oder Vormund an der Vertretung gehindert sind oder ihnen die Entscheidungsbefugnis entzogen wurde. Die elterliche Sorge bleibt im Übrigen bestehen. Der Ergänzungspfleger erhält einen genau bestimmten Aufgabenkreis, etwa Vermögensverwaltung, Vertretung in einem Rechtsstreit oder Zustimmung zu einer medizinischen Maßnahme. Bestellung…

  • |

    Trennungsvereinbarung

    Eine Trennungsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem Ehegatten oder Partner die rechtlichen und praktischen Folgen ihres Getrenntlebens ordnen. Regelbar sind etwa Nutzung der Wohnung, Haushaltsgegenstände, Konten, Kindes- und Trennungsunterhalt, Betreuung, Umgang sowie Kosten. Für einzelne Abreden verlangt das Gesetz notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung, insbesondere bei Grundstücken oder bestimmten Vereinbarungen über Scheidungsfolgen. Unwirksame, sittenwidrige oder…

  • |

    Telefonumgang

    Telefonumgang bezeichnet den Kontakt eines Kindes mit einem Elternteil durch Telefongespräche ohne gleichzeitige persönliche Begegnung. Er ist eine Form des Umgangs im Sinne des § 1684 BGB und kann persönliche Kontakte ergänzen oder räumliche Trennungen überbrücken. Häufigkeit, Dauer und Zeitpunkt richten sich insbesondere nach Alter, Entwicklungsstand, Kindeswillen, bestehenden Bindungen und dem Alltag des Kindes. Telefonkontakte…

  • |

    Sorgerechtsverfügung

    Sorgerechtsverfügung ist eine letztwillige Anordnung, mit der ein sorgeberechtigter Elternteil für den Fall seines Todes eine Person als Vormund seines minderjährigen Kindes benennt oder eine bestimmte Person ausschließt. Sie muss die Form eines Testaments oder Erbvertrags einhalten. Das Familiengericht bleibt an das Kindeswohl gebunden und prüft die Eignung des Benannten. Die Verfügung überträgt nicht schon…

  • | |

    Sorgerechtsentzug

    Sorgerechtsentzug ist die familiengerichtliche Entziehung einzelner Teile oder der gesamten elterlichen Sorge zum Schutz eines gefährdeten Kindes. Er setzt eine konkrete Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls voraus, die Eltern nicht abwenden können oder wollen. Das Gericht muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten und vorrangig mildere Hilfen oder Teilmaßnahmen prüfen. Entzogene Befugnisse werden einem Pfleger oder…

  • | |

    Ehewohnungszuweisung

    Die Ehewohnungszuweisung ist die gerichtliche Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten zur alleinigen Nutzung während des Getrenntlebens. Nach § 1361b BGB setzt sie voraus, dass dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden; das Wohl im Haushalt lebender Kinder ist besonders zu berücksichtigen. Eigentum und Mietvertrag werden dadurch nicht automatisch endgültig verändert. Bei Gewalt…