|

Umgangsvereinbarung

Umgangsvereinbarung ist eine Abrede der Eltern oder anderer Umgangsbeteiligter über Zeitpunkt, Dauer, Ort und Ausgestaltung persönlicher Kontakte eines Kindes. Sie kann informell, schriftlich, mit Unterstützung des Jugendamts oder als gerichtlich gebilligter Vergleich geschlossen werden. Maßstab bleibt stets das Kindeswohl; das Umgangsrecht des Kindes kann nicht beliebig abbedungen werden. Für eine zwangsweise Durchsetzung muss die Regelung hinreichend bestimmt und regelmäßig gerichtlich protokolliert oder gebilligt sein.

Rechtliche Bedeutung

Eine klare Vereinbarung kann Konflikte vermeiden und dem Kind verlässliche Abläufe geben. Ferien, Feiertage, Übergaben und Kommunikationswege sollten konkret geregelt werden.

Voraussetzungen und Folgen

Ändern sich Lebensumstände wesentlich, ist eine Anpassung möglich. Eine vollstreckbare Regelung kann bei Verstößen Ordnungsmittel nach sich ziehen.

Beispiel

Die Eltern vereinbaren jedes zweite Wochenende, hälftige Schulferien und einen neutralen Übergabeort. Das Familiengericht billigt den Vergleich.

Häufige Fragen

Muss die Vereinbarung notariell sein?

Nein. Für Vollstreckbarkeit ist jedoch eine gerichtliche Regelung oder Billigung wichtig.

Kann das Kind beteiligt werden?

Ja. Alter, Reife und Kindeswille sind angemessen zu berücksichtigen.

Ist eine Änderung möglich?

Ja, insbesondere bei wesentlich veränderten Umständen oder Kindeswohlbelangen.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Umgangsausschluss, Kindeswille, Kindeswohlgefährdung, Getrenntleben.

Vertiefend: § 1684 BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Teilübertragung der elterlichen Sorge

    Die Teilübertragung der elterlichen Sorge ist die gerichtliche Zuweisung eines abgrenzbaren Sorgebereichs an nur einen Elternteil, während die gemeinsame Sorge im Übrigen fortbesteht. Übertragen werden können etwa Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, Schulangelegenheiten oder Vermögenssorge. Sie kommt in Betracht, wenn der Konflikt auf bestimmte Themen begrenzt ist und die Teilübertragung dem Kindeswohl am besten entspricht. Als milderes Mittel…

  • |

    Deliktsfähigkeit

    Deliktsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, für eine unerlaubte Handlung zivilrechtlich verantwortlich zu sein. Das Bürgerliche Gesetzbuch staffelt sie vor allem nach Alter und Einsichtsfähigkeit. Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich nicht verantwortlich; für Minderjährige gelten weitere Sonderregeln, im Straßenverkehr teilweise bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Auch Bewusstlosigkeit oder krankhafte Störungen können Verantwortung ausschließen. Unabhängig…

  • |

    Einwendung

    Eine Einwendung ist ein Umstand, der die Entstehung eines Anspruchs verhindert oder einen entstandenen Anspruch wieder zum Erlöschen bringt. Rechtshindernde Einwendungen sind etwa Geschäftsunfähigkeit oder ein gesetzliches Formverbot; rechtsvernichtende Einwendungen können Erfüllung, Aufrechnung oder Erlass sein. Anders als bei einer Einrede muss das Gericht eine schlüssig vorgetragene Einwendung von Amts wegen rechtlich berücksichtigen. Die Tatsachen…

  • | |

    Kindesherausgabe

    Kindesherausgabe ist der familienrechtliche Anspruch eines Sorgeberechtigten, die Übergabe eines Kindes von einer Person zu verlangen, die es ihm widerrechtlich vorenthält. Das Familiengericht entscheidet in einer Kindschaftssache und orientiert sich am Kindeswohl. Auch Pflegepersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Verbleibensanordnung beantragen. Eine gerichtliche Herausgabeanordnung muss hinreichend bestimmt sein; ihre Vollstreckung unterliegt besonderen, kindesschonenden Regeln des…

  • Erbfolge

    Erbfolge bezeichnet den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen auf einen oder mehrere Erben. Sie tritt mit dem Tod kraft Gesetzes ein. Wer Erbe wird, bestimmt sich vorrangig nach einem wirksamen Testament oder Erbvertrag; fehlt eine Verfügung von Todes wegen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Erbe übernimmt grundsätzlich den gesamten Nachlass mit Rechten und Verbindlichkeiten. Bei…