Außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung beendet ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund, ohne dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Im Arbeitsrecht erfolgt sie meist fristlos. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und der Interessen beider Seiten die Fortsetzung bis zum regulären Ende nicht zugemutet werden kann. Sie ist deshalb nur als…