Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die abhängige Beschäftigung und die kollektiven Beziehungen im Arbeitsleben regeln. Das Individualarbeitsrecht betrifft vor allem das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, etwa Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsvertrags. Das kollektive Arbeitsrecht behandelt insbesondere Betriebsverfassung, Tarifverträge und Arbeitskampf. Die Regelungen verteilen sich auf zahlreiche Gesetze sowie auf Richterrecht und Tarifverträge.

Individualarbeitsrecht

Zum Individualarbeitsrecht gehören Abschluss und Durchführung des Arbeitsvertrags, Vergütung, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Weisungsrecht und Haftung. Von besonderer Bedeutung sind die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung.

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Wichtige Bereiche sind Mitbestimmung, Tarifautonomie, Tarifvertrag und Arbeitskampf.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer leistet weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit. Der Arbeitgeber beschäftigt ihn und schuldet insbesondere die vereinbarte Vergütung. Für die Einordnung ist die tatsächliche Durchführung wichtiger als die Vertragsbezeichnung.

Beispiel

Ein Unternehmen kündigt einem Beschäftigten wegen wiederholter Pflichtverletzungen. Ob die Kündigung wirksam ist, richtet sich unter anderem nach Kündigungsgrund, Abmahnung, Frist und Kündigungsschutzgesetz.

Häufige Fragen

Wo ist das Arbeitsrecht geregelt?

Es gibt kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Wichtige Regeln stehen etwa im BGB, Kündigungsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz.

Gehört Arbeitsrecht zum Zivilrecht?

Das Individualarbeitsrecht ist überwiegend Privatrecht, enthält aber zahlreiche zwingende Schutzvorschriften. Daneben bestehen öffentlich-rechtliche Regelungen.

Welche Gerichte entscheiden?

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig die Gerichte für Arbeitssachen zuständig.

Verwandte Begriffe

Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Ordentliche Kündigung, Außerordentliche Kündigung, Vertrag

Weitere Grundlagen des Privatrechts finden sich auf Zivilrecht-FAQ.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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