Vermieter

Ein Vermieter ist der Vertragspartner, der dem Mieter eine Sache gegen Zahlung der Miete zum Gebrauch überlässt. Er schuldet insbesondere die Übergabe und die Erhaltung der Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand. Vermieter und Eigentümer sind häufig, aber nicht notwendig dieselbe Person: Auch ein sonst zur Gebrauchsüberlassung Berechtigter kann einen wirksamen Mietvertrag schließen und dadurch Vermieter werden.

Rechte des Vermieters

Der Vermieter kann vom Mieter die vereinbarte Miete sowie nach Vertragsende die Rückgabe der Mietsache verlangen. Bei Pflichtverletzungen kommen Schadensersatz und unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Kündigung in Betracht.

Pflichten des Vermieters

Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch überlassen und diesen Zustand erhalten. Bei Wohnraum treffen ihn außerdem besondere Pflichten, etwa zur ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung. Das Mietrecht begrenzt viele vertragliche Abweichungen zugunsten des Mieters.

Verhältnis zum Eigentümer

Der Vermieter muss nicht Eigentümer sein. Entscheidend ist seine Stellung im Mietvertrag. Das Eigentum und der mittelbare Besitz können zwar beim Vermieter liegen, zwingend ist dies jedoch nicht.

Beispiel

Ein Nießbraucher vermietet eine Wohnung. Obwohl das Eigentum bei einer anderen Person liegt, ist der Nießbraucher aufgrund des von ihm geschlossenen Mietvertrags Vermieter.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Wohnung jederzeit betreten?

Nein. Ein Zutritt setzt grundsätzlich einen sachlichen Grund, eine angemessene Ankündigung und Rücksicht auf den Mieter voraus.

Kann der Vermieter Mängelrechte ausschließen?

Nur in begrenztem Umfang. Gesetzliche Verbote und die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) setzen Schranken.

Was geschieht bei einem Eigentümerwechsel?

Bei vermietetem Wohnraum gilt grundsätzlich: Kauf bricht nicht Miete. Der Erwerber tritt nach § 566 BGB in das Mietverhältnis ein.

Verwandte Begriffe

Mietrecht, Mieter, Eigentum, Besitz, Kaufvertrag

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