Mieter

Ein Mieter ist der Vertragspartner, dem der Vermieter eine Sache gegen Zahlung der vereinbarten Miete zum Gebrauch überlässt. Seine Rechtsstellung ergibt sich aus dem Mietvertrag und den §§ 535 ff. BGB. Bei Wohnraum schützen zahlreiche zwingende Vorschriften den Mieter, insbesondere im Zusammenhang mit Mängeln, Mieterhöhungen und Kündigungen. Der Mieter wird regelmäßig Besitzer der Mietsache, ohne dadurch deren Eigentümer zu werden.

Rechte des Mieters

Der Mieter kann verlangen, dass ihm die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und während der Mietzeit erhalten wird. Bei einem Mangel kommen unter anderem Mangelbeseitigung, Mietminderung und Schadensersatz in Betracht. Die Voraussetzungen richten sich nach dem Mietrecht.

Pflichten des Mieters

Zu den Hauptpflichten gehören die Zahlung der Miete und die Rückgabe der Sache nach Vertragsende. Der Mieter muss mit der Mietsache sorgsam umgehen und bestimmte Mängel anzeigen. Welche Nutzung vertragsgemäß ist, bestimmt sich nach Vereinbarung und Vertragszweck.

Besitz und Eigentum

Der Mieter erhält regelmäßig den unmittelbaren Besitz. Das Eigentum verbleibt beim Vermieter oder einem Dritten. Deshalb darf der Mieter die Sache gebrauchen, aber grundsätzlich nicht wie ein Eigentümer über sie verfügen.

Beispiel

Wer eine Wohnung anmietet und die Schlüssel erhält, ist Mieter und unmittelbarer Besitzer der Wohnung. Der Eigentümer bleibt dennoch Vermieter, sofern er den Mietvertrag geschlossen hat.

Häufige Fragen

Kann ein Mieter Verbraucher sein?

Ja. Mietet eine natürliche Person überwiegend zu privaten Zwecken, handelt sie regelmäßig als Verbraucher.

Darf der Mieter die Wohnung untervermieten?

Eine Untervermietung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Wohnraummieter deren Erteilung verlangen.

Haftet der Mieter für jeden Schaden?

Nein. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch muss er nicht ersetzen. Für schuldhaft verursachte Schäden kann er hingegen haften.

Verwandte Begriffe

Mietrecht, Vermieter, Besitz, Eigentum, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Weitere zivilrechtliche Grundlagen erläutert Zivilrecht-FAQ.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Kindeswohlgefährdung

    Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn für das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes eine gegenwärtige Gefahr besteht, bei deren Fortdauer mit erheblicher Schädigung zu rechnen ist. Sind Eltern nicht bereit oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden, muss das Familiengericht die erforderlichen und verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen treffen. Eingriffe in die elterliche Sorge reichen von konkreten…

  • Umgangsausschluss

    Ein Umgangsausschluss ist die familiengerichtliche Untersagung des Kontakts zwischen einem Kind und einem grundsätzlich umgangsberechtigten Elternteil oder einer anderen Bezugsperson. Weil Umgang regelmäßig dem Kindeswohl dient und familiäre Beziehungen grundrechtlich geschützt sind, ist der Ausschluss nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Für einen längerfristigen oder dauerhaften Ausschluss muss andernfalls eine konkrete Gefährdung der körperlichen oder seelischen…

  • Probezeit

    Die Probezeit ist ein vereinbarter Zeitraum zu Beginn eines Vertragsverhältnisses, in dem die Parteien prüfen können, ob sich die Zusammenarbeit bewährt. Im Arbeitsrecht ist sie keine eigenständige Beschäftigungsform, sondern Bestandteil des Arbeitsvertrags. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Davon zu…

  • Kaufvertrag

    Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache oder ein Recht zu übergeben, zu übereignen und frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Kaufsache abnehmen. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Hauptpflichten Die…

  • Arbeitnehmer

    Ein Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leistet. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Typische Kriterien sind die Bindung an Arbeitszeit, Arbeitsort und betriebliche Organisation. Die Bezeichnung des Vertrags allein entscheidet nicht darüber, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Merkmale der Arbeitnehmereigenschaft…

  • Leistungsfähigkeit

    Leistungsfähigkeit bezeichnet im Unterhaltsrecht die wirtschaftliche Möglichkeit des Pflichtigen, Unterhalt zu zahlen, ohne seinen eigenen notwendigen oder angemessenen Lebensbedarf zu gefährden. Sie ist neben der Bedürftigkeit des Berechtigten eine zentrale Voraussetzung der Unterhaltspflicht. Maßgeblich sind bereinigtes Einkommen, verwertbares Vermögen, vorrangige Pflichten und der jeweilige Selbstbehalt. Gegenüber minderjährigen Kindern können gesteigerte Erwerbs- und Verwertungsobliegenheiten bestehen. Einkommen…