Zivilrecht

  • Ehewohnung

    Die Ehewohnung ist die Wohnung, die Ehegatten während der Ehe gemeinsam als Mittelpunkt ihres häuslichen Lebens genutzt haben. Bei Trennung und Scheidung kann geregelt werden, wer sie vorläufig oder dauerhaft nutzen darf. Maßgeblich sind insbesondere das Wohl gemeinsamer Kinder, die Lebensverhältnisse der Ehegatten und unbillige Härten. Eigentum oder Mietvertragsstellung entscheiden nicht allein über die vorläufige…

  • Güterstand

    Der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen von Ehegatten während der Ehe und bei ihrer Beendigung. Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch notariellen Ehevertrag können sie insbesondere Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren oder den gesetzlichen Güterstand verändern. Der Güterstand bestimmt nicht automatisch, wem einzelne Gegenstände gehören; Eigentum und güterrechtlicher Ausgleich sind voneinander zu…

  • Scheidungsfolgen

    Scheidungsfolgen sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung. Dazu gehören insbesondere Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Verteilung von Hausrat und Ehewohnung sowie namensrechtliche Fragen. Sind gemeinsame Kinder betroffen, können außerdem elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt zu regeln sein. Manche Folgen prüft das Familiengericht von Amts wegen, andere nur auf Antrag. Ehegatten können zahlreiche Punkte in…

  • Trennungsjahr

    Das Trennungsjahr ist der Zeitraum, in dem Ehegatten grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor ihre Ehe geschieden werden kann. Es soll verdeutlichen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig gescheitert ist, und eine übereilte Scheidung verhindern. Das Jahr beginnt mit der tatsächlichen Trennung, nicht erst mit einem anwaltlichen Schreiben oder dem Scheidungsantrag. Kurze Versöhnungsversuche unterbrechen…

  • Getrenntleben

    Getrenntleben liegt nach § 1567 BGB vor, wenn zwischen Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft besteht und mindestens einer sie erkennbar nicht wiederherstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Es ist damit sowohl eine tatsächliche Trennung der Lebensbereiche als auch ein entsprechender Trennungswille erforderlich. Ehegatten können auch innerhalb derselben Wohnung getrennt leben. Das Getrenntleben ist Ausgangspunkt…

  • Zerrüttungsprinzip

    Das Zerrüttungsprinzip besagt, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Auf ein Verschulden eines Ehegatten kommt es grundsätzlich nicht an. Gescheitert ist die Ehe, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Das Gesetz knüpft hierfür vor allem an die Dauer des Getrenntlebens an…

  • Härtefallscheidung

    Die Härtefallscheidung ist die ausnahmsweise Scheidung einer Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres. Nach § 1565 Abs. 2 BGB setzt sie voraus, dass die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Anforderungen sind hoch; gewöhnliche Trennungskonflikte oder der bloße Wunsch nach…

  • Ehe

    Die Ehe ist eine auf Dauer angelegte, gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft zweier Personen, die durch die Eheschließung vor dem Standesbeamten begründet wird. Sie erzeugt persönliche und vermögensrechtliche Rechte und Pflichten, insbesondere zur ehelichen Lebensgemeinschaft, zum Familienunterhalt und zur gegenseitigen Verantwortung. Das Eherecht ist Teil des Familienrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Verfassungsrechtlich steht die Ehe unter…

  • Eheschließung

    Die Eheschließung ist der gesetzlich geregelte Vorgang, durch den zwei Personen eine Ehe begründen. In Deutschland müssen die Verlobten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Erklärungen dürfen grundsätzlich weder unter einer Bedingung noch unter einer Zeitbestimmung abgegeben werden. Vorher prüft das Standesamt insbesondere Identität, Ehefähigkeit…

  • Ehefähigkeit

    Die Ehefähigkeit bezeichnet die rechtliche Fähigkeit eines Menschen, wirksam eine Ehe einzugehen. Nach deutschem Recht setzt sie grundsätzlich Volljährigkeit voraus. Eine Ehe darf daher nicht vor Eintritt der Volljährigkeit geschlossen werden. Die Ehefähigkeit ist von Eheverboten zu unterscheiden: Auch ein volljähriger Mensch kann an einer Eheschließung gehindert sein, etwa weil bereits eine Ehe besteht oder…