Zerrüttungsprinzip
Das Zerrüttungsprinzip besagt, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Auf ein Verschulden eines Ehegatten kommt es grundsätzlich nicht an. Gescheitert ist die Ehe, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Das Gesetz knüpft hierfür vor allem an die Dauer des Getrenntlebens an und enthält nach ein beziehungsweise drei Trennungsjahren abgestufte Vermutungen.
Abkehr vom Verschuldensprinzip
Für die Scheidung wird nicht mehr geprüft, welcher Ehegatte das Scheitern verursacht hat. Entscheidend ist der tatsächliche Zustand der Ehe.
Gesetzliche Vermutungen
Nach einem Trennungsjahr wird das Scheitern vermutet, wenn beide die Scheidung wollen oder der andere zustimmt. Nach drei Jahren gilt die Vermutung unabhängig von der Zustimmung.
Beispiel
Auch wenn nur ein Ehegatte die Trennung herbeigeführt hat, kann die Ehe nach feststehender Zerrüttung geschieden werden.
Häufige Fragen
Muss Ehebruch bewiesen werden?
Nein. Ein Schuldnachweis ist für die Scheidung grundsätzlich nicht erforderlich.
Kann eine gescheiterte Ehe ausnahmsweise bestehen bleiben?
Ja, die Härteklausel des § 1568 BGB erlaubt dies in seltenen Ausnahmefällen.
Verwandte Begriffe
Trennungsjahr, Härtefallscheidung, Scheidungsfolgen.
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