Zivilrecht

  • Personensorge

    Die Personensorge ist der Teil der elterlichen Sorge, der die persönlichen Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes betrifft. Sie umfasst insbesondere Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheit, schulische und berufliche Ausbildung sowie die Bestimmung des Umgangs mit Dritten innerhalb gesetzlicher Grenzen. Eltern müssen dabei die wachsende Selbstständigkeit und den Willen des Kindes berücksichtigen. Sämtliche Entscheidungen sind am Kindeswohl…

  • Vermögenssorge

    Die Vermögenssorge ist der Teil der elterlichen Sorge, der Verwaltung, Erhaltung und rechtliche Vertretung in Vermögensangelegenheiten des minderjährigen Kindes umfasst. Eltern müssen das Kindesvermögen wirtschaftlich und ausschließlich im Interesse des Kindes verwalten. Für bestimmte besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich. Eigene Vermögensinteressen der Eltern dürfen nicht mit denen des Kindes vermischt werden; bei…

  • Selbstbehalt

    Der Selbstbehalt ist der Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen trotz seiner Zahlungsverpflichtungen zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs verbleiben soll. Er begrenzt die Leistungsfähigkeit und variiert nach Art des Unterhalts, Erwerbstätigkeit und Rang des Berechtigten. Besonders streng sind die Maßstäbe gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern. Die in unterhaltsrechtlichen Leitlinien genannten Beträge sind wichtige Orientierungspunkte, ersetzen aber…

  • Düsseldorfer Tabelle

    Die Düsseldorfer Tabelle ist eine von den Oberlandesgerichten unter Federführung des Oberlandesgerichts Düsseldorf entwickelte Leitlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. Sie ordnet den monatlichen Bedarf minderjähriger und volljähriger Kinder nach Alter und bereinigtem Nettoeinkommen des Pflichtigen. Die Tabelle ist kein Gesetz, wird von Gerichten und Praxis aber bundesweit als wesentliche Orientierung verwendet. Kindergeld, Selbstbehalt, Zahl der…

  • Unterhaltsanspruch

    Ein Unterhaltsanspruch ist das Recht, von einem anderen die Mittel zur Deckung des Lebensbedarfs zu verlangen. Im Familienrecht kann er insbesondere Kindern, Ehegatten, geschiedenen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie zustehen. Voraussetzungen sind regelmäßig ein gesetzlicher Anspruchsgrund, Bedürftigkeit des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Pflichtigen. Höhe, Rang und Dauer richten sich nach der jeweiligen Unterhaltsart und…

  • Bedürftigkeit

    Bedürftigkeit bedeutet im Unterhaltsrecht, dass ein Berechtigter seinen angemessenen Lebensbedarf nicht oder nicht vollständig aus eigenen Einkünften und seinem zumutbar einsetzbaren Vermögen decken kann. Sie ist regelmäßig Voraussetzung eines Unterhaltsanspruchs. Welche Einkünfte, Vermögenswerte und Erwerbsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind, hängt von der Unterhaltsart ab. Wer seine Bedürftigkeit pflichtwidrig selbst herbeiführt oder eine zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, muss…

  • Leistungsfähigkeit

    Leistungsfähigkeit bezeichnet im Unterhaltsrecht die wirtschaftliche Möglichkeit des Pflichtigen, Unterhalt zu zahlen, ohne seinen eigenen notwendigen oder angemessenen Lebensbedarf zu gefährden. Sie ist neben der Bedürftigkeit des Berechtigten eine zentrale Voraussetzung der Unterhaltspflicht. Maßgeblich sind bereinigtes Einkommen, verwertbares Vermögen, vorrangige Pflichten und der jeweilige Selbstbehalt. Gegenüber minderjährigen Kindern können gesteigerte Erwerbs- und Verwertungsobliegenheiten bestehen. Einkommen…

  • Nachehelicher Unterhalt

    Nachehelicher Unterhalt ist der Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen verlangen kann. Ausgangspunkt ist der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte soll grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Ein Anspruch besteht nur bei einem gesetzlichen Unterhaltstatbestand, etwa wegen Kinderbetreuung, Alters, Krankheit, Erwerbslosigkeit, unzureichender Einkünfte oder Ausbildung. Zusätzlich müssen Bedürftigkeit…

  • Kindesunterhalt

    Kindesunterhalt ist der gesetzliche Anspruch eines Kindes gegen seine Eltern auf Deckung seines gesamten Lebensbedarfs. Er umfasst insbesondere Ernährung, Wohnung, Kleidung, Bildung, Betreuung und angemessene persönliche Bedürfnisse. Leben die Eltern getrennt, erfüllt der betreuende Elternteil seine Pflicht bei minderjährigen Kindern regelmäßig durch Pflege und Erziehung als Naturalunterhalt; der andere leistet grundsätzlich Barunterhalt. Höhe und Leistungsfähigkeit…

  • Barunterhalt

    Barunterhalt ist Unterhalt, der durch regelmäßige Geldzahlungen geleistet wird. Bei getrennt lebenden Eltern schuldet ihn für ein minderjähriges Kind grundsätzlich der Elternteil, der das Kind nicht überwiegend betreut. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht meist durch Naturalunterhalt. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich insbesondere nach Bedarf, Einkommen, Leistungsfähigkeit, Rang des Berechtigten sowie anzurechnendem Kindergeld und…