Personensorge
Die Personensorge ist der Teil der elterlichen Sorge, der die persönlichen Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes betrifft. Sie umfasst insbesondere Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheit, schulische und berufliche Ausbildung sowie die Bestimmung des Umgangs mit Dritten innerhalb gesetzlicher Grenzen. Eltern müssen dabei die wachsende Selbstständigkeit und den Willen des Kindes berücksichtigen. Sämtliche Entscheidungen sind am Kindeswohl…