Zivilrecht

  • Eheaufhebung

    Die Eheaufhebung ist die gerichtliche Beendigung einer fehlerhaft geschlossenen Ehe wegen eines gesetzlich bestimmten Aufhebungsgrundes. Anders als die Scheidung knüpft sie nicht an das spätere Scheitern, sondern an einen Mangel bei der Eheschließung an. Gründe können etwa fehlende Ehefähigkeit, eine bestehende Ehe, Geschäftsunfähigkeit, Irrtum, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung sein. Die Aufhebung setzt grundsätzlich einen…

  • Trennung

    Die Trennung bezeichnet im Familienrecht die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwischen Ehegatten, wenn mindestens einer von ihnen die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht mehr herstellen will. Sie beendet die Ehe noch nicht, ist aber regelmäßig Voraussetzung einer späteren Scheidung. Getrenntleben kann auch innerhalb derselben Wohnung vorliegen, wenn die Partner ihre Lebensbereiche konsequent voneinander abgrenzen. Mit der…

  • Familienrecht

    Das Familienrecht ist der Teil des Zivilrechts, der die rechtlichen Beziehungen innerhalb von Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und Familie regelt. Es umfasst insbesondere Eheschließung, Trennung und Scheidung, Unterhalt, Abstammung, elterliche Sorge, Umgang, Adoption, Vormundschaft und Betreuung. Seine wichtigsten Vorschriften stehen im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wegen der persönlichen Bedeutung familiärer Bindungen wird das Privatrecht durch…

  • Schmerzensgeld

    Schmerzensgeld ist eine angemessene Geldentschädigung für Schäden, die nicht unmittelbar Vermögensschäden sind. Es kommt insbesondere bei Verletzungen von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung in Betracht. Die Entschädigung soll erlittene Beeinträchtigungen ausgleichen und dem Geschädigten Genugtuung verschaffen. Höhe und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab, vor allem von Art, Dauer und Folgen der Verletzung, Verschulden, Behandlungsverlauf…

  • Zugewinngemeinschaft

    Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand verheirateter Ehegatten, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Das Vermögen beider Ehegatten bleibt während der Ehe grundsätzlich getrennt; auch später erworbene Gegenstände werden nicht automatisch gemeinschaftliches Eigentum. Endet der Güterstand, wird jedoch der während seiner Dauer erzielte Vermögenszuwachs verglichen und grundsätzlich durch den Zugewinnausgleich hälftig ausgeglichen. Für…

  • Zugewinnausgleich

    Der Zugewinnausgleich ist der vermögensrechtliche Ausgleich zwischen Ehegatten, wenn die Zugewinngemeinschaft endet. Dazu wird für jeden Ehegatten der Zugewinn als Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Hat ein Ehegatte einen höheren Zugewinn erzielt, schuldet er dem anderen grundsätzlich die Hälfte der Differenz als Geldforderung. Schenkungen, Erbschaften und bestimmte weitere Erwerbe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Schulden…

  • Ehevertrag

    Der Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehegatten oder künftigen Ehegatten, mit der sie ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse und häufig auch mögliche Scheidungsfolgen gestalten. Sie können insbesondere den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändern, ausschließen oder modifizieren sowie Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich treffen. Der Vertrag bedarf grundsätzlich notarieller Beurkundung. Seine Gestaltungsfreiheit endet dort, wo zwingendes Recht, gute…

  • Umgangsrecht

    Das Umgangsrecht ist das Recht des Kindes auf persönlichen Kontakt mit jedem Elternteil und zugleich das Recht und die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind. Es besteht unabhängig davon, wem das Sorgerecht zusteht. Umfang und Ausgestaltung richten sich vorrangig nach dem Kindeswohl. Zum Umgang gehören persönliche Treffen, Übernachtungen und je nach Umständen auch…

  • Adoption

    Die Adoption ist die durch gerichtliche Entscheidung begründete rechtliche Annahme einer Person als Kind. Bei der Minderjährigenadoption entsteht grundsätzlich ein vollständiges Eltern-Kind-Verhältnis zu den Annehmenden; die bisherigen verwandtschaftlichen Rechtsbeziehungen erlöschen regelmäßig. Maßgeblicher Prüfungsmaßstab ist das Wohl des Kindes und die Erwartung, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Erforderlich sind gesetzlich bestimmte Einwilligungen und eine notarielle Antragstellung. Für…

  • Enterbung

    Enterbung ist der Ausschluss eines gesetzlichen Erben von der Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen. Der Erblasser kann dazu im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich bestimmen, dass eine Person nicht Erbe werden soll, oder sein Vermögen vollständig anderen Erben zuweisen. Nahe Angehörige verlieren dadurch zwar ihre Erbenstellung, können aber häufig weiterhin den Pflichtteil als Geldanspruch…