Testamentsvollstrecker
Der Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser eingesetzte Person, die dessen letztwillige Anordnungen ausführt und den Nachlass nach den Vorgaben des Testaments oder Erbvertrags verwaltet. Während der Testamentsvollstreckung kann der Erbe über die der Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände grundsätzlich nicht selbst verfügen. Aufgabe, Befugnisse und Dauer richten sich nach der letztwilligen Verfügung und ergänzend nach dem Gesetz….