Trennungsjahr
Das Trennungsjahr ist der Zeitraum, in dem Ehegatten grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor ihre Ehe geschieden werden kann. Es soll verdeutlichen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig gescheitert ist, und eine übereilte Scheidung verhindern. Das Jahr beginnt mit der tatsächlichen Trennung, nicht erst mit einem anwaltlichen Schreiben oder dem Scheidungsantrag. Kurze Versöhnungsversuche unterbrechen die Frist regelmäßig nicht.
Bedeutung für die Scheidung
Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet.
Beginn und Nachweis
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, ab dem keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte sie erkennbar nicht wiederherstellen will.
Beispiel
Ein Ehegatte zieht am 1. März aus und erklärt den endgültigen Trennungswillen. Das Trennungsjahr beginnt grundsätzlich an diesem Tag.
Häufige Fragen
Ist eine Scheidung vor Ablauf des Jahres möglich?
Nur ausnahmsweise im Rahmen einer Härtefallscheidung.
Unterbricht ein Versöhnungsversuch die Frist?
Ein kurzfristiges Zusammenleben zur Versöhnung unterbricht oder hemmt die Frist grundsätzlich nicht.
Verwandte Begriffe
Trennung, Zerrüttungsprinzip, Scheidungsfolgen. Weitere Hinweise: info-familienrecht.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.