Unterhaltsanspruch

Ein Unterhaltsanspruch ist das Recht, von einem anderen die Mittel zur Deckung des Lebensbedarfs zu verlangen. Im Familienrecht kann er insbesondere Kindern, Ehegatten, geschiedenen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie zustehen. Voraussetzungen sind regelmäßig ein gesetzlicher Anspruchsgrund, Bedürftigkeit des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Pflichtigen. Höhe, Rang und Dauer richten sich nach der jeweiligen Unterhaltsart und den konkreten Lebensverhältnissen.

Entstehung

Der Anspruch kann etwa als Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt bestehen.

Geltendmachung

Auskunft über Einkommen und Vermögen kann erforderlich sein. Für vergangene Zeit ist Unterhalt nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen durchsetzbar.

Beispiel

Ein minderjähriges Kind kann gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil einen monatlichen Zahlungsanspruch haben.

Häufige Fragen

Entsteht Unterhalt automatisch?

Der Anspruch kann kraft Gesetzes bestehen, muss aber für die Durchsetzung regelmäßig beziffert und geltend gemacht werden.

Kann auf künftigen Unterhalt verzichtet werden?

Das ist je nach Unterhaltsart ausgeschlossen oder nur eingeschränkt zulässig.

Verwandte Begriffe

Unterhaltspflicht, Selbstbehalt, Düsseldorfer Tabelle.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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