Steuerfestsetzung

Die Steuerfestsetzung ist die verbindliche Bestimmung, ob und in welcher Höhe eine Steuer geschuldet wird. Sie erfolgt grundsätzlich durch einen schriftlichen oder elektronischen Steuerbescheid. Die Finanzbehörde wendet dabei das jeweilige Steuergesetz auf die ermittelten Besteuerungsgrundlagen an. Eine Festsetzung kann auch unter Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig ergehen.

Rechtsgrundlage und Funktion

Die allgemeinen Regeln enthalten §§ 155 ff. AO. Die Festsetzung konkretisiert den bereits kraft Gesetzes entstandenen Steueranspruch und schafft eine vollziehbare Grundlage.

Formen der Festsetzung

Neben dem Steuerbescheid kennt das Recht insbesondere Steueranmeldungen, die einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichstehen können. Auch Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen können Grundlage der Festsetzung sein.

Beispiel

Nach Prüfung der Einkommensteuererklärung berechnet das Finanzamt die Steuer und setzt sie im Bescheid fest.

Häufige Fragen

Entsteht die Steuer erst durch die Festsetzung?

Nein. Sie entsteht mit Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands; die Festsetzung bestimmt regelmäßig ihre konkrete Höhe.

Kann eine Festsetzung geändert werden?

Ja, aber nur nach den gesetzlichen Änderungsvorschriften und grundsätzlich innerhalb der Festsetzungsfrist.

Verwandte Begriffe

Steuerbescheid, Steuererklärung, Steueranspruch, Festsetzungsfrist, Bestandskraft

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